Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Die Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für 
den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen 
Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge zu sorgen 
und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. März 1890 an den Ver- 
waltungsrath einzusenden. 
Stuttgart, den 23. November 1889. 
Schmid. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die König-Karl-Jubiläumsstiftung. 
Vom 5. Dezember 1889. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 5. d. Mts. 
der König-Karl-Jubiläumsstiftung die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 5. Dezember 1889. 
Schmid. 
  
Gedructt bei G. Hosselbrink (Chr. Scheufelel.
	        
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