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.Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend den Bestand der Aichämter. 35.
.Königliche Verordnung, betreffend neue Statuten des Ordens der Württembergischen Krone. 29.
. Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des literari-
schen Sachverständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen. 34.
21. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Verfügung, betreffend die Dienst-
vorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst und bei Entlassungen vom 22. Fe-
bruar 1887. 37. -
März.
. Ministerium des Innern. Verkügung, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Ent-
schädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene
Thiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. 42.
4. Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung
für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend
die Untersuchungen gegen Studirende an der Universität Tübingen. 40.
4AmMl Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Ver-
kehrsanstalten, des Innern und der Finanzen. Befanntmachung, betreffend die
auf Grund der internationalen Reblauskonvention in Italien für die Einfuhr von Pflanzen ge-
öffneten Zollstellen. 41.
. Finanzministerium. Bekanntmachung, betreffend die Verlegung des Wohnsitzes eines Um-
geldskommissariates. 43.
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. 39.
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1889 an. 43.
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung zur Ausführung des Ge-
setzes, betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Ver-
mögensangelegenheiten, vom 14. Juni 1887, über die Bildung der Organe der Kirchengemeinde
und ihre Geschäftsbehandlung (Art. 8—29 und 50 ff). 45.
. Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung zum
Vollzug der die Ausscheidung des Kirchengemeindevermögens ordnenden Art. 30—49 des Gesetzes
vom 14. Juni 1887, betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Ver-
waltung ihrer Vermögensangelegenheiten. 65.
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung zur Ausführung des Ge-
setzes, betreffend die Vertretung der katholischen Pfarrgemeinden und die Verwaltung ihrer Ver-
Mmögensangelegenheiten, vom 14. Juni 1887, über die Bildung der Organe der Pfarrgemeinde und
ihre Geschäftsbehandlung (Art. 1 bis 16, Art. 17 bis 21 und Art. 25 ff). 117.
Finanzministerium. Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung der Ausführungsvorschriften
zu dem Gesetze wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben. 166.
Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung zum
Vollzug der die Ausscheidung des Ortskirchenvermögens ordnenden Art. 22—24 des Gesetzes vom
14. Juni 1887, betreffend die Vertretung der katholischen Pfarrgemeinden und die Verwaltung
ihrer Vermögensangelegenheiten. 138.