Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau sowie für außer- 
ordentliche Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung in der Finanzperiode 1889/91 vom 28. Juni 
1889. 197. 
Vermögensbeschlagnahmen. Vollzug der im gerichtlichen Strafverfahren verhängten Ver- 
mögensbeschlagnahmen. Verfügung des Justizministeriums vom 8. Juli 1889. 235. 
Vollzug der von den Militärgerichten gegen Deserteure erkannten Vermögensbeschlag- 
nahmen. Verfügung des Justizministeriums vom 30. November 1889. 334. 
Vermögensausscheidung, 
Vermögensverwaltung s. Kirchengemeinden. 
Verpflegung der Festungshaftgefangenen. Verfügung des Justizministeriums vom 22. Januar 1889. 7. 
Verpflegungsgelder der in die Gebäranstalt in Stuttgart aufgenommenen Schwangeren und 
Wöchnerinnen. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums, Abtheilung für die Staatskranken- 
anstalten vom 10. Mai 1889. 179. 
der Staatsirrenanstalten. Bekanntmachung derselben Behörde vom 16. August 1889. 276. 
Viehseuchen. Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. Verfügung des Ministe- 
riums des Innern vom 26. Januar 1889. 10. 
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder 
vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung 
für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 9. März 
1889. 42. 
s. auch Zeugnisse. 
Viehtransport s. Viehseuchen. 
W. 
Waagen f. Aichwesen. 
Wahl der Kirchengemeinderäthe s. Evangelische Kirchengemeinden. 
„ „ Kirchenstiftungsräthe s. Katholische 
„ „ Mitglieder der Landarmenbehörde s. unterstühungswohnsit. 
Waldburg-Wolfegg-Waldsee. Verzicht des Erbgrafen Friedrich von Waldburg-Wolfegg- 
Waldsee auf das Recht der Erbfolge in das fürstliche Familienfideikommiß und Uebergang 
des Erbfolgerechts auf den Grafen Maximilian von Waldburg-Wolfegg-Waldsee. Bekannt- 
machung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 25. September 1889. 307. 
Wandergewerbescheine. Vorschriften für deren Ausstellung. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 13. November 1889. 330. 
Wangen s. Umgeldskommissariat. 
Wehrordnung und 
Wehrpflicht. Deutsche Wehrordnung vom 22. November 1888. 5. (Besonderer Index hiezu 
s. Seite 183 der Wehrordnung.) 
s. auch Militärwesen. 
Wehrpflichtverletzung s. Vermögensbeschlagnahmen.
	        
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