Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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11. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Wittwoh den 2 Juli 1890. 
Inhalt. 
Dekazugckuen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenhciten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend 
die Vereinigung der Zahnradbahn von Stuttgart nach Degerloch und der Dampfstraßenbahn von Degerloch nach 
Hohenheim zu einem Unternehmen und die Aenderung der für die Zahnradbahn von Stuttgart nach Degerloch 
erlassenen Konzessionsbedingungen. Vom 21. Juni 1890. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betresffend 
Wahrnehmung der örtlichen Geschäfte zum Vollzug der Arbeiterversicherungsgesetze. Mom 18. Juni 1890. 
Bekanntmachung des Landesversicherungsamts, betreffend die Wahlordnung für den Ausschuß der Württem- 
bergischen Invaliditäts= und Alters-Versicherungsanstalt. Vom 21. Juni 1890. 
  
bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten, betreffend die Vereinigung der Jahnradbahn von Stuttgart nach Degerloch und der 
Dampfstraßenbahn von Degerloch nach Hohenheim zu einem Unternehmen und die Acnderung der 
für die Zahnradbahn von Stuttgart nach Degerloch erlassenen Konzessiousbedingungen. 
Vom 21. Juni 1890. 
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät ist auf Ansuchen 
der Filderbahngesellschaft in Stuttgart genehmigt worden, daß die im Eigenthum und 
Betrieb dieser Gesellschaft stehenden beiden Eisenbahnunternehmungen, nemlich die Zahn- 
radbahn von Stuttgart nach Degerloch und die Dampfstraßenbahn von Degerloch nach 
Hohenheim, zu einem Unternehmen mit dem Namen „Filderbahn Stuttgart-Hohenheim“ 
vereinigt werden und daß die Vorschriften der Konzessions-Urkunde für die Dampfstraßen=
	        
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