Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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2 4 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
r Bestandtheile des Bezirks der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
5. Kress „Chtteau, Salins: amtone Albesdorf, Chateau-Sa= Chäteau-Salins. Kreisdirektor des Kreises Chateau= 
#s, Delme, Dienze un Salins. 
6. arebv 'z- Kantone rtt Busendorf und Falken= Bolchen. do. do. Bolchen. 
er 
7.Kreis. —- tankone Bitsch, Rohrbach, Saarge= Saargemünd. do. do. Saar- 
münd und Wolmünster. gemünd. 
8.] Kreis Forbach: Lankone St. Avold, Forbach, Großtän= Forbach. do. do. Forbach. 
chen und Saaralben. 
Hekanntmachung drö Ministeriums des Innern, 
bekreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die in Stuttgart zu gründende 
Unstalt „Frauenheim.“ Vom 10. Juli 1890. 
Seine Königliche Majestät haben am 5. Juli d. Is. allergnädigst geruht, dem 
unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Königin stehenden, zur Gewährung billigen 
Unterkommens und billiger Kost an weniger bemittelte, würdige, alleinstehende Frauen 
und Jungfrauen der gebildeten Stände bestimmten Frauenheim in Stuttgart auf 
Grund des vorgelegten Statuts die juristische Persönlichkeit zu verleihen. 
Stuttgart, den 10. Juli 1890. 
Schmid. 
Verfügung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Abänderung der Ministerialverfügung vom 23. November 1382 zur Vollziehung 
der neuen allgemeinen Bauordnung. Vom 11. Juli 1890. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird auf Grund 
des Art. 43 der neuen allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872 verfügt was folgt: 
Der §. 44 Abs. 4 der Ministerialverfügung vom 23. November 1882, betreffend die 
Vollziehung der neuen allgemeinen Bauordnung, wird durch die nachstehenden Bestim- 
mungen ersetzt:
	        
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