Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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S. 16. 
Die Vermessungsergebnisse und Aichberechnungen der von dem Aichamte vermessenen 
Fahrzenge sind von dem Vorstand desselben in ein Vermessungsprotokoll nach Formular A 
einzutragen. Die Vermessungsprotokolle werden mit fortlaufenden Nummern nach der 
Zeitfolge geordnet und wie alle auf die Schiffsaichanstalt Bezug habenden Schriftstücke 
in dem Dienstlokal des Vorstands des Aichamts aufbewahrt. 
S. 17. 
Das vollständige Ergebniß der Vermessung ist von Zehntels= zu Zehntelsmeter in 
einen Aichschein nach dem beigefügten Formular B aufzunehmen und die Berechnung über 
die Ladungsfähigkeit aufzustellen. Der Aichschein ist von dem Vorstand des Aichamts 
auszufertigen und dem Eigenthümer oder Führer des Schiffes zu übergeben. 
Ueber die Schiffsaichungen und die Ausstellung der Aichscheine hat der Vorstand 
des Aichamts ein Tagbuch nach dem FVormular C( zu führen. 
Dieses Tagbuch ist für jedes Schiff bezüglich einer zweiten oder weiteren Aichung, 
Ungültigkeitserklärung des Aichscheins, Abschätzung der Tragfähigkeit u. s. w. nach Maß- 
gabe der von anderen Aichämtern oder den Schiffsuntersuchungskommissionen zugehenden 
Mittheilungen zu ergänzen oder zu berichtigen. 
S. 18. 
Die Aichskalen müssen an drei verschiedenen Stellen auf jeder Seite des Schiffes, 
nämlich: vorn nächst dem Mast und dem Nangen, in der Mitte und hinten an dem Ruff 
angebracht werden und zwar, wenn immer thunlich, unter den Einsenkungsklammern oder 
sonst in unmittelbarer Nähe derselben. Nur bei Schiffen unter 35 Meter Achsenlänge 
genügen Aichskalen beiderseits vornen und hinten. 
Damit die Aichskalen leicht kenntlich und von sonstigen Maßzeichen (Tiefgangsstalen) 
gut zu unterscheiden sind, sollen die gebrauchten Nägel eine von der gewöhnlichen ab- 
weichende Gestalt, nämlich viereckige Köpfe von der Dicke eines Centimeters erhalten. 
Bei eisernen Schiffen ist auch die Eingrabung der einzelnen nach Zehntelsmeter bemessenen 
Höhenzahlen in die Schiffswände mittest Strichen (Kerben) von 6 Centimeter Länge ge- 
stattet, welchen die betreffende Höhenzahl in 6 Centimeter hohen arabischen Zahlen bei- 
zuschreiben ist.
	        
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