Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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Anhang. 
Formular A. 
Einlieferungsschein. 
fönigl. (Stnntsnnwaltschaft, Imtsgericht) 
in 
an 
die K. (Zuchthausverwaltung) 
in . 
Durch Urtheil (Strafbefehl) des. 
vom 
ist d 
wegen 
zu einer strafe von .. Jahren . . Monaten . . Tagen ver- 
urtheilt worden. 
Die laut des ergangenen Erkenntnisses gemäß 8. 60 des Strafgesetzbuchs auf die erkannte 
Strafe anzurechnende Untersuchungshaft beläuft sich auf. ....· 
Die Strafzeit ist vom ... . an*) zu berechnen 
Nachdem die Vollstreckung des Urtheils angeordnet worden ist, wird d Verurtheilte 
der ... ... 
zur Erstehung der Strafe zugeliefert. 
Dabei werden folgende Notizen beigefügt: 
1. Alter des Verurtheilten: (Jahr, Monat und Tag der Geburt) 
*) Anmerkung: Hier ist enlweder „Tag der Einlieferung“ einzusetzen oder ist der anderweitige Beginn der 
Straszeit, letzterenfalls unter kurzer Angabe des Grundes hiefür, z. B. „gemäß F. 182 der Strafprozeßordnung“, 
anzugeben.
	        
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