Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

309 
24. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 16. Dezember 1890. 
  
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anzeigen an die Ortspolizeibehörden über den Eintritt von 
Dienstboten, Lehrlingen, Gehilfen und Arbeitern. Vom 10. Dezember 1890. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anzeigen an die Ortspolizeibehörden über den Eintritt von Dienstboten. Lehrlingen, 
Gehilfen und Arbeitern. Vom 10. Dezember 1890. 
Das in §. 6 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 27. Dezember 1872, 
betreffend den Aufenthalt in den Gemeinden des Landes (Reg. Blatt S. 160 fg.), vor- 
geschriebene Formular (Anlage ) zu den nach §. 3 der Königlichen Verordnung vom 
6. August 1872 (Reg.Blatt S. 275) an die Ortspolizeibehörde zu erstattenden Anzeigen 
der Dienstherrschaften und Gewerbeinhaber über den Eintritt neuer Dienstboten, Lehrlinge, 
Gehilfen oder Arbeiter wird durch das nachstehend abgedruckte Formular ersetzt. Dieses 
neue Formular ist vom 1. Jannar 1891 ab zu verwenden. 
Stuttgart, den 10. Dezember 1890. 
Schmid.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.