Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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Pfennig. 
für Bereitung einer Saturation ohne Anwendung von Wärme, 
„ Bereitung eines Schleims ohne Anwendung von Wärme, z. B. eines Schleimes 
aus Rad. Althae., Sem. Cydoniae, Sem. Lini, 
auch in dem Falle, wenn mehrere dieser Arbeiten bei Anfertigung derselben 
Arznei zusammenkommen, und einschliesslich des zu vorstehenden Arbeiten 
elwa nöthigen Erhitzens von Wasser . 20 
für Bereitung eines Dekoktes, (vergl. Bereitung eines n- aus Rad. 
Althae. u. dergl.) 
für bereitung eines Dekoktinfuses, 
b rr einer Digestion, 
" b Gelatine, 
„ " eines Infusums, 
b 9 ciner Maceration, 
» eines gekochten Pflasters, 
„ „ einer gekochten Salbe, 
„ „ eines gekochten Schleimes, z. B. Mucilago Salep. 
„ V „ eines granulirten Pulvers, 
einschliesslich des zur Bereitung etwa nothwendigen destillirten Wassers 
und der Arbeit des Koliessssse J30 
Anmerkung. Wenn mehrere der unter b genannten oder wenn verschiedene der unter 
a und b aufgezählten Arbeiten bei Anfertigung derselben Arznei ausgeführt werden, 80 
darf der Gesammtzuschlag I zur Grundtazxe 40 Pf. nicht überschreiten. 
Für die Abtheilung von Arzneiformen 
für Aetzstifte, Bacillen, Bougies, Suppositorien und Vaginalkugeln jedes Stück 5 
„ Boli und Trochisci je bis zu 10 Stück .. .. 20 
„ Gelatinekapseln einschliesslich des Füllens derselben. je 1 Stück ... 7 
„ Granula, Tabulae, sowie Pillen einschliesslich des Bestreuungsmittels, je bis 
zu 30 Stück 10 
„ Pulver, jedes Stück sammt Papierkapseln . 4t 
„ Pulver, jedes Stück sammt Wachspapierkapen 5 
„ Pulver, jedes Stück sammt Limousinkapsen . 17 
„ Pulver, jedes Stück sammt Gelatinekapsen 7 
„ Pulver, jedes Stück sammt Glüschen 100 
„ Pulver, jedes Stück sammt zurückgebrachtem Clischen .......5 
abgethetlteklüssigkeitenJedesstucksamthlasbissosramm....10 
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