Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

332 
Einführung einer neuen Arzneitaxe. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums vom 13. 
Dezember 1890. 313. 
s. auch Heilanstalten, Irrenanstalten. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1890. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 29. Dezember 1889. 14. 
Zurücknahme einer Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für im Auslande 
lebende militärpflichtige Deutsche. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 20. Januar 1890. 51. 
Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst und bei Entlassungen 
vom 22. Februar 1887. Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
14. Mai 1890. 89. 
Bekanntmachung von Abänderungen und Ergänzungen der Wehrordnung vom 22. November 
1888. Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Mai 1890. 113. 
Bekanntmachung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der im Deutschen Reich bestehenden 
Ersatzkommissionen. Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
4. Juli 1890. 171. Berichtigung 240. « 
s. auch Einjährig-freiwilliger Militärdienst. 
Milzbrand s. Viehseuchen. 
Musterungsgeschäft s. Militärwesen. 
Naturalverpflegung der Truppen s. Militärwesen. 
Neckarschifffahrt (. Schifffahrt. 
New= York. Zulassung der Lebensversicherungsgesellschaft New-York in New-York und Bestätigung 
des Hauptagenten. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 21. Januar 1590. 52. 
Notariate. Auflösung des Amtsnotariats Dettingen, Oberamts Urach. Verfügung des Justizmini- 
steriums vom 28. November 1890. 298. 
O. 
Oberndorf s. Unfallversicherung. 
Oele, mineralische s. Explosive Stoffe. 
Oertliche Verbrauchsabgaben . Verbrauchsabgaben. 
Olga-Heilanstalt s. Heilanstalten. 
Orden. Neue Bestimmungen über die Verleihung der Auszeichnung der Schwerter zu den Insignien 
des Ordens der Württembergischen Krone und des Friedrichsordens. Bekanntmachung des 
Ordenskanzlers vom 1. März 1890. 61. 
Orthopädische Heilanstalten s. Heilanstalten. 
Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung s. Invaliditäts-Versicherung. 
P. 
Paulinenhilfe s. Heilanstalten. 
Pensionen der Hinterbliebenen von Volksschullehrern. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- 
und Schulwesens vom 14. Februar 1590. 58.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.