Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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Viehseuchen. Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Ent- 
schädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 17. März 1890. 72. 
Taxe für die Leitung der Radikalbadekur bei Schafräude. Bekanntmachung des Medizinal- 
kollegiums vom 2. Mai 1890. 90. 
Visitation. Dienstanweisung für die Visitation der Privatirrenanstalten. Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern vom 26. März 1890. 73. 
Vögel, Schutz von solchen. Königliche Verordnung vom 3. Oktober 1890. 233. Verfügung der 
Ministerien des Innern und der Finanzen vom 7. Oktober 1890. 234. 
Volksschullehrer. Pensionen der Hinterbliebenen von Volksschullehrern. Bekanntmachung des 
Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 14. Februar 1890. 58. 
Volkszählung am 1. Dezember 1890. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen 
vom 26. August 1890. 217. 
Wehrordnung und 
Wehrpflicht s. Militärwesen. 
Weinbau s. Reblaus. 
Weinsberg (. Unfallversicherung. 
Wernersche Kinderheilanstalt in Ludwigsburg s. Heilanstalten. 
3. 
Zahnradbahn. Vereinigung der Zahnradbahn von Stuttgart nach Degerloch und der Dampf- 
straßenbahn von Degerloch nach Hohenheim zu einem Unternehmen und Aenderung der für 
die Zahnradbahn von Stuttgart nach Degerloch erlassenen Konzessionsbedingungen. Bekannt- 
machung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten, vom 21. Juni 1890. 125. 
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst und Militärwesen. 
Zuschußkasse zur Invaliditäts= und Altersversicherung für Angehörige der Württembergischen Ver- 
kehrsanstalten. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Ab- 
theilung für die Verkehrsanstalten, vom 23. Dezember 1890. 316. 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den 
Bau einer Eisenbahn von Nagold nach Altensteig erforderlichen Grundeigenthums im Wege 
der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom I. April 1890. 71. 
Ermächtigung der Stadtgemeinde Heilbronn zur Erwerbung des für eine Erweiterung ihres 
neuen Friedhofs erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. König- 
liche Verordnung vom 21. Mai 1890. 108. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau einer Eisenbahn 
von Reutlingen nach Honau erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangs- 
enteignung. Königliche Verordnung vom 18. September 1890. 229. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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