Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgert: Dienstag den 4. Februnar 1890. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Aufnahme von zngemiteten: an körperlichen Formfehlern 
leidenden Staatspfleglingen in die orthopädischen Heilanstalten. Vom 16. Ja annar 1890. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Jnnern und des. Kriegswesens, betreffend Zurücknahme einer Ennächtgung zur Ausstellung 
ärztlicher Zeugnisse für im Auslande lebende militärpflichtige Deutsche. Nom 20. Januar 1890. — Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern, betreffend die Lebensversichcrungsgesellschaft New-York in New-Vork. 
Kom 21. Jannar 1890. — Verfügung des Ministeriums des Innern. betrefsend die Lagerung und Aufbewahrung 
von ven-Mincralhchm Oelen, Aether, Schwefelkohlenstoff und ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. Vom 
Jannar 1890 
  
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Aufnahme von unbemittelten, an körperlichen Formfehlern leidenden Staats- 
pfleglingen in die orthopädischen hHeilanstalten. 
Vom 16. Januar 1890. 
8. J. 
In die orthopädischen Anstalten, mit welchen ein Vertrag wegen Aufnahme von 
Staatspfleglingen abgeschlossen ist, zur Zeit 
Olga-Heilanstalt und Paulinenhilfe in Stuttgart, sowie 
A. H. Werner'sche Kinderheilanstalt in Ludwigsburg, 
werden — soweit die für diesen Zweck vorgesehenen Etatsmittel ausreichen — unbemittelte 
Personen als Staatspfleglinge aufgenommen behufs der Heilung oder Besserung an— 
geborener oder erworbener Formfehler des Körpers, durch welche die Fähigkeit zur Arbeit, 
beziehungsweise zur Erlernung oder Ausübung eines Berufs in Frage gestellt wird.
	        
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