Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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d)  Mit  achtundzwanzigtägiger  Gewährzeit.
7)  Fallende  Sucht.

Ein  Nervenleiden,  das  sich  durch  periodische,  in  unbestimmten  Zwischenräumen  wiederkehrende
  Anfälle  äußert,  in  welchen  Zuckungen,  verbunden  mit  Bewußtlosigkeit  und  Unempfindlichkeit
  des  Thieres  die  wesentlichsten  Erscheinungen  sind.  Die  Anfälle  stellen  sich  in
der  Regel  plötzlich  ohne  alle  Vorboten  ein,  das  Thier  beginnt  zu  schwanken,  fällt  besinnungslos
  zu  Boden,  verdreht  die  Augen,  lnirscht  mit  den  Zähnen,  schlägt  mit  den
Füßen  beftig  um  sich  und  dergleichen.  In  seltenen  Fällen  stürzt  das  Thier  nicht  zu  Boden,
es  stützt  sich  dann  oder  lehnt  sich  an  einen  festen  Gegenstand,  schwankt  hin  und  her,  während
  es  sich  im  Uebrigen  steif  und  unbeweglich  zeigt.  Wenn  gleich  hiebei  vie  Zuckungen
nicht  zum  völligen  Ausbruch  kommen,  so  ist  voch  ein  krampfhafter  Zustand  der  Kopf=  und
Halsmuskeln  nicht  zu  mißkennen,  wodurch  sich  die  fallende  Sucht  von  dem  einfachen  Schwindel
  wesentlich  unterscheidet.  In  den  ruhigen  Zwischenzeiten  läßt  sich  an  dem  daran  leidenden
Pferd  nichts  wesentlich  Krankbaftes  wahrnehmen,  woraus  auf  das  Vorhandenseyn  dieser
Krankheit  geschlossen  werden  könnte.  Pferde,  die  längere  Zeit  davon  befallen  sind,  verlieren.
übrigens  die  Lebhaftigkeit  und  magern  ab.

Die  Sektionen  gewähren  selten  Aufklärung,  und  die  zuweilen  vorhandenen  organischen
Veränderungen  im  Gebirn  u.  s.  w.  können  für  sich  allein  über  das  Vorhandenseyn  des
Uebels  nicht  entscheiven.

e)  Mit  vierzigtägiger  Gewährzeit.
8)  Mondblindheit  (periodische  Augenentzündung.)

Eine  beim  Pferd  periodisch,  zu  unbestimmten  Zeiten  wieverkehrende  Augenentzündung,
wobei  oft  nur  ein  Auge,  zuweilen  auch  ein  Auge  nach  dem  andern  ergriffen  wird,  und
welche  zuletzt  mit  völliger  Erblindung  endigt.  Der  Eintritt  eines  Anfalls,  der  bald  mehr,
bald  weniger  heftig  ist,  und  einige  Tage  bis  zwei  oder  drei  Wochen  dauern  kann,  geschieht
in  der  Regel  plötzlich,  gewöhnlich  bei  Nacht,  ohne  äußere  Veranlassung.

Die  Entzündung  erstreckt  sich  auf  alle  Theile  des  Auges,  vorzugsweise  ist  aber  die
Regenbogen=  und  Gefäßhaut  der  Sitz  derselben.  Das  kranke  Thier  zeigt  eine  erhöhte
Empfimlichkeit  gegen  das  Licht  (Lichtscheue),  womit  eine  reichliche  Thränenabsonderung
verbunden  ist;  beim  Oeffnen  der  geschlossenen,  geschwollenen  Augenlider  findet  man  die
Bindehaut  geröthet,  die  Hornhaut  und  wässerige  Feuchtigkeit  getrübt  und  das  Sehloch