Metadata : Bismarck und das päpstliche Rom.

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werden  auch  die  Pflichten  der  Regierung  andere,  nicht  nur  in
moralischer,  sondern  auch  in  juristischer  Hinsicht,  und  letztere
muß  sich  fragen,  ob  die  veränderte  Stellung  der  Bischöfe,  welche
ihr  gegenüber  die  nächsten  Vertreter  und  Organe  der  Kirche  sind,
nicht  eine  veränderte  Behandlung  in  legislatorischer  und  administrativer
  Hinsicht  erforderlich  mache.“

So  war  Bismarcks  Hoffnung  und  Rechnung  ganz  auf  die
Haltung  der  Bischöfe  gestellt.  Diese  aber  hatten  über  Nacht
kurzerhand  Kehrt  gemacht.  Eben  das,  was  ihnen,  sowohl  im
Hinblick  auf  den  Frieden  innerhalb  der  Kirche,  als  auch  auf  das
Verhältnis  dieser  zum  Staate,  im  höchsten  Maße  verderblich
erschienen  war,  ward  als  Eingebung  des  heiligen  Geistes  und
damit  als  höchste  Weisheit  oder  ‚Wahrheit‘‘  gepriesen.  Zugleich
  riefen  sie  alle  Gläubigen  auf,  um  Seiner  Heiligkeit,  ihrem
Oberhirten,  die  „Provinzen  des  Erbteils  Petri  (!)  mit
der  Stadt  Rom‘,  wie  es  in  dem  Hirtenbriefe  gegen  die  altkatholische
  Bewegung  und  für  die  Befreiung  des  Papstes  heißt,  wieder
zu  verschaffen.  Bismarck  blieb  unter  solchen  Umständen  nichts
übrig,  als  die  Interessen  des  Staates  zu  wahren,  ohne  auf  die  so
wandelbaren  römischen  Bischöfe  in  deutschen  Landen  zu  achten.

Der  erste  Konflikt  mit  diesen  entstand,  indem  sie  zumal
den  Religionslehrern  auferlegten,  sich  dem  Dogma  der  Unfehlbarkeit
  vorbehaltlos  zu  unterwerfen.  Als  Professoren  an  der
theologischen  Fakultät  zu  Bonn  und  am  Gymnasium  zu  Braunsberg
  dies  nicht  über  ihr  Gewissen  bringen  konnten,  wurde
ihnen  die  missio  canonica  (der  Lehrauftrag)  entzogen.  Als
sie  als  Staatsbeamte  trotzdem  fortfuhren,  ihres  Lehramtes  zu
walten  und  bei  der  Ablehnung  des  Unfehlbarkeitsdogmas  beharrten,
  wurde  über  sie  der  große  Kirchenbann  ausgesprochen.

Den  Schutz,  den  Bismarck  für  diesen  Fall  den  Bischöfen
selbst  in  Aussicht  gestellt  hatte,  war  er  entschlossen,  den  einzelnen
Priestern  angedeihen  zu  lassen  —  auch  gegen  die  bischöfliche
Autorität.  Aus  ihrem  Lehramte  an  einer  staatlichen  Anstalt
  sollten  sie  nicht  einseitig  durch  die  Kurie  entfernt  werden
können.  Und  dies  obendrein  nur,  weıl  sie  im  Glauben  beharrten,
auf  den  sie  bei  Antritt  ihres  Amtes  verpflichtet  worden  waren.
Ließ  sich  der  Staat  einen  solchen  Gewaltakt  gegen  seine  eigenen
Beamten  bieten,  kam  dies  nicht  einer  blanken  Waffenstreckung
vor  dem  Unfehlbaren  im  Vatikane  gleich?  Das  Papsttum  hatte
bei  der  Verkündigung  seines  Absolutismus  die  beteiligten  Staaten