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werden auch die Pflichten der Regierung andere, nicht nur in
moralischer, sondern auch in juristischer Hinsicht, und letztere
muß sich fragen, ob die veränderte Stellung der Bischöfe, welche
ihr gegenüber die nächsten Vertreter und Organe der Kirche sind,
nicht eine veränderte Behandlung in legislatorischer und administrativer
Hinsicht erforderlich mache.“
So war Bismarcks Hoffnung und Rechnung ganz auf die
Haltung der Bischöfe gestellt. Diese aber hatten über Nacht
kurzerhand Kehrt gemacht. Eben das, was ihnen, sowohl im
Hinblick auf den Frieden innerhalb der Kirche, als auch auf das
Verhältnis dieser zum Staate, im höchsten Maße verderblich
erschienen war, ward als Eingebung des heiligen Geistes und
damit als höchste Weisheit oder ‚Wahrheit‘‘ gepriesen. Zugleich
riefen sie alle Gläubigen auf, um Seiner Heiligkeit, ihrem
Oberhirten, die „Provinzen des Erbteils Petri (!) mit
der Stadt Rom‘, wie es in dem Hirtenbriefe gegen die altkatholische
Bewegung und für die Befreiung des Papstes heißt, wieder
zu verschaffen. Bismarck blieb unter solchen Umständen nichts
übrig, als die Interessen des Staates zu wahren, ohne auf die so
wandelbaren römischen Bischöfe in deutschen Landen zu achten.
Der erste Konflikt mit diesen entstand, indem sie zumal
den Religionslehrern auferlegten, sich dem Dogma der Unfehlbarkeit
vorbehaltlos zu unterwerfen. Als Professoren an der
theologischen Fakultät zu Bonn und am Gymnasium zu Braunsberg
dies nicht über ihr Gewissen bringen konnten, wurde
ihnen die missio canonica (der Lehrauftrag) entzogen. Als
sie als Staatsbeamte trotzdem fortfuhren, ihres Lehramtes zu
walten und bei der Ablehnung des Unfehlbarkeitsdogmas beharrten,
wurde über sie der große Kirchenbann ausgesprochen.
Den Schutz, den Bismarck für diesen Fall den Bischöfen
selbst in Aussicht gestellt hatte, war er entschlossen, den einzelnen
Priestern angedeihen zu lassen — auch gegen die bischöfliche
Autorität. Aus ihrem Lehramte an einer staatlichen Anstalt
sollten sie nicht einseitig durch die Kurie entfernt werden
können. Und dies obendrein nur, weıl sie im Glauben beharrten,
auf den sie bei Antritt ihres Amtes verpflichtet worden waren.
Ließ sich der Staat einen solchen Gewaltakt gegen seine eigenen
Beamten bieten, kam dies nicht einer blanken Waffenstreckung
vor dem Unfehlbaren im Vatikane gleich? Das Papsttum hatte
bei der Verkündigung seines Absolutismus die beteiligten Staaten