Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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V. 
Verbrauchsabgaben. Ermächtigung folgender Gemeinden zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchs- 
abgabe von Bier. (Königliche Verordnungen.) 
Zuffenhausen (4. Februar 1895). 45. 
Bothnang (22. September 1895). 275. 
Tettnang (6. Dezember 1895). 343. 
Verkehr mit Giften s. Giste. 
Verkehrsanstalten. Abänderung der Württembergischen Postordnung vom 27. Juni 1892. Bekannt- 
machung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten, vom 19. Februar 1895. 55. 
Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer normalspurigen elektrischen Neben- 
eisenbahn zwischen Meckenbeuren und Tettnang. Bekanntmachung des Ministeriums der 
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 28. Februar 1896. 59. 
Ermächtigung der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München zur Erwerbung des für 
den Bau einer Nebeneisenbahn von Meckenbeuren nach Tettnang erforderlichen Grund- 
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 1. Mai 1895. 161. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für 
außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstalten-Verwaltung in der Finanzperiode 1895/97, 
vom 14. Juli 1895. 245. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des zur Erwei- 
terung des Bahnhofs Stuttgart auf der linken Seite zwischen der Friedrichsstraße und der 
Kronenstraße erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche 
Verordnung vom 4. Oktober 1895. 291. 
s. auch Schiffahrt, Viehseuchen und Zwangsenteignung. 
Vermessungsarbeiten s. Feldmesser. 
Versicherungswesen s. Kranken= und Unfallversicherung. 
Veterinärpolizei . 
Vieheinfuhr s. Viehseuchen. 
Viehseuchen. Einfuhr von Schlachtvieh aus Italien. Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern vom 24. Januar 1895. 34 und vom 7. März 1895. 71. 
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der 
Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Klauenseuche gefallene Thiere. Ver- 
sügung des Ministeriums des Innern vom 2. März 1895. 70. 
Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf 
dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine. Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern vom 25. September 1895. 277. 
Volksschulen. Gesetz, betreffend die allgemeine Fortbildungsschule und die Sonntagsschule, sowie
	        
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