Die Leehrer«chaft der höheren Schulen. 27
handenem Deckungsbedürfnis an Lehrkräften wird Probekandidaten
auch die Verwaltung von Lehrstellen übertragen. Der Bericht des
Direktors über das Probejahr gewährt dem Provinzial-Schulkollerium
die hauptsächlichste Unterlage für seine Entscheidung über die Anstellungsfähigkeit
der Kandidaten.
Im Königreich Sachsen hat cs für die Vorbereitungszeit bei
dem Probejahr sein Bewenden behalten. Zur schulwissenschaftlichen
Ausbildung besteht die Professur der Pädagossik bei der Universität
l.eipzig und das damit verbundene Seminar.
Für das in Württemberg zwischen der ersten und zweiten
Dienstprüfung abzuleistende Probejahr werden die humanistischen
Kandidaten einem Gymnasium, die realistischen einer Realanstalt
überwiesen. Dice Ausbildung ist teils praktischer, teils theoretischer Art.
Bayern hat 1897 an mehreren Gymnasien, und I9%03 an einigen
Realanstalten nach Ableistung der Prüfungen zurückzulegende pädagogrisch-didaktische
Kurse von einjähriger Dauer, erstere für Kandidaten
mit Lehrbefähigung in den alten Sprachen, im Deutschen und
in der Geschichte, letztere für Kandidaten der Realien eingerichtet.
Die Leitung liegt in der Hand des Rektors, dem ein Fachlehrer zur
Seite steht. Die Beschäftigung der Kandidaten ist ähnlich wie in
Preußen geordnet.
IM.
Die bestehenden Prüfungsordnungen für das höhere l,chramt
in den vier deutschen Königreichen sind eine jede für sich aus geschichtlich
bedingten Umwandlungen ihrer Vorgängerinnen entstanden.
Den ım Laufe der Zeit eingetretenen Veränderungen der Lchrverfassung
mußten notwendig auch die Prüfungsordnungen Rechnung
tragen. Sie sind sich in Deutschland ähnlicher geworden in dem
Maße, als eine größere Ausgleichung unter den l.chrverfassungen der
verschiedenen Bundesstaaten stattgefunden hat, sie weisen aber auch
noch heute Unterscheidungsmerkmale auf, die ihre Erklärung in der
ursprünglichen Verschiedenheit des an der einen und der anderen
Stelle befolgten Unterrichtssystems finden.
Während die preußischen Gymnasien unter dem Dezernat des
Ministerialrats Johannes Schulze, ihrer fridericianischen Überlieferung
entsprechend, in der Richtung auf den ganzen Unikreis allgemeiner
höherer Geistesbildung weitergeführt worden waren, hatten die sächsichen
und württembergischen Gelehrtenschulen ihren aus der Reformationszeit
stammenden Charakter seinen wesentlichen Zügen nach