Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland, vom 20. Juli 
1879. Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für 
die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 20. Dezember. 1223. 
Zuchthäuser. Hausordnung für dieselben. 59. 
s. a. Gefängnißwesen. 
Zuffenhausen. Verbrauchsabgabe. 245. 
Zuschreibung eines Grundstücks zu einem andern. Voraussetzung zu deren Zulassung. 428, 669. 
Zustellungsbeamte. Bestellung, Beaussichtigung und Dienstverhältnisse derselben. 644. 
Zwangsenteignung. Abänderung des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken. 488. 
Ermächtigung zur Erwerbung des für die hienachbezeichneten Eisenbahn= beziehungs- 
weise Straßenbauten erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung 
und zwar: 
der Staatseisenbahnverwaltung für den Bau einer Eisenbahn von Münsingen 
nach Schelklingen. Königliche Verordnung vom 6. Mai. 321. 
der Theilgemeinde Bauersbach, Gemeinde Westernach, Oberamts Oehringen, für 
die Erstellung einer Nachbarschaftsstraße von Eschenthal nach Bauersbach auf der Mark- 
ung Bauersbach. Königliche Verordnung vom 13. Mai. 333. 
der Badischen Lokaleisenbahnen, Aktiengesellschaft in Karlsruhe, für die Lokalbahn 
von Karlsruhe nach Herrenalb auf der Markung Herrenalb. Königliche Verordnung vom 
27. Mai. 334. 
der Unternehmer der Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach für den Bau 
dieser Bahn auf württembergischen Gebiet. Königliche Verordnung vom 24. Juni. 366. 
der Staatseisenbahnverwaltung für den Bau einer Eisenbahn von Freudenstadt nach 
Klosterreichenbach. Königliche Verordnung vom 19. Juli. 564. 
der Unternehmer der Nebeneisenbahn von Reutlingen nach Eningen für den Bau 
dieser Bahn. Königliche Verordnung vom 21. Juli. 565. 
der Staatsstraßenbauverwaltung für den Umbau der Staatsstraße No. 83 Stutt- 
gart-Tübingen zwischen Waldenbuch und Dettenhausen. Königliche Verordnung vom 15. 
September. 714. 
der Württembergischen Eisenbahngesellschaft in Stuttgart für den Bau einer Eisen- 
bahn von Nürtingen nach Neuffen. Königliche Verordnung vom 7. Oktober. 751. 
Zwangserziehung Minderjähriger. Gesetz vom 29. Dezember. 1284. 
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Landesgesetzliche Vorschriften im Aus- 
führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetztuch. 519. — Bestellung eines Kommissärs. 519. 
— Gemeinderäthliche Schätzung des zu versteigernden Grundstücks. 519. — Behandlung 
der vor dem 1. Januar 1860 eingetragenen Pfandrechte. 519. — Einfluß auf einge- 
tragene Grunddienstbarkeiten, persönliche Dienstbarkeiten und Reallasten. 520. — Sicher-
	        
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