Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

739 
Signal-Ordnung 
für 
die Bodenser-Schiffahrt. 
Signal Name und Bedeutung 
Nr. des Signals. 
Nebelsignal 
der Dansschift im See 
(5§. 12 / Ziff. L1a). 
Erkennungssignal 
der Dampfschiffe auf Kursfahrten 
mit geraden Kursnummern“) 
(§. 12, Ziff. Le) 
  
Desgleichen 
mit ungeraden Kursnummern?) 
G. 12, Ziff. 1c). 
"*) Es batn ge tgerade Nummern die Fahrten: 
3— Konstanz direkt, 
2. Brehen— 
3. Konstanz— 
  
5. Alle übrige 
n Fahrten vom sadelechchen und österreichischen nach dem gegenüberliegenden deutschen Ufer. 
*) Es baben ungerade Numm 
indau-Friedrichshafen—Meersburg— Konstanz, 
Romanshorn—Rorschach—Bregenz, 
1. Ludwigshafen—Meersburg—Konstanz, 
I. Nebelfignale. 
Sind von den Dampfschiffen stets mit der D 
Dreiklangpfeife zu geben. 
Art und Weise der 
Signalisirung. 
In der Minute drei langgezogene 
Pfiffe in gleichen Zwischenpausen. 
  
beantworten. 
0 U1 O # 0 
Dreimal in der Minute zwei 
kurze rasch aufeinanderfolgende 
Pfiffe. Ist von jedem Schiff mit 
Iseinem Erkennungssignal zu 
0 00 0%0 00600 beantworten. 
Dreimal in der Minute drei 
kurze rasch aufeinanderfolgende 
Pfiffe. 
Beantwortung des Signals. 
Ist von jedem Schiff mit 
seinem Erkennungssignal zu 
  
  
  
  
mmern die Fahrten: 
1. Konstanz— Bregenz direkt, 
2 onstanz b Xrioh nat f. Oindaun Mreoenz 
. Konstanz 9— ,, Lindau—Bregenz, 
3 Bregen orschach—A 2b Konstan: 
Bregenz— Rorschach h Konstanz, 
4 bienstan—M b dwigshaf 
4. stanz 
5. 2 
  
  
  
Alle übrigen Fahrten vom deutschen nach dem gegenüberliegenden schweizerischen und österreichischen Ufer
	        
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