Contents : Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche.

Wirtschaftspflege;  Land-  und  Forstwirtschaft.  z  344.  623

Die  mit  außergewöhnlicher  Aufwendung  von  Kapital  und  Arbeit
hergestellten,  dauernden  Bodenverbesserungen  (Meliorationen)  be—
stehen  in  Urbarmachung  (Entfernung  von  Wurzeln,  Stämmen  und  Steinen,
Einebnung  und  Bodenaufbringung);  weit  wichtiger  sind  jedoch  die  Ent—
und  Bemwässerungen  (8  346  Abs.  Lu.  4)  und  die  Moorkulturen  (Abs.  3).
Die  Förderung  dieser  Unternehmungen,  einschließlich  der  für  Ostpreußen,
Westpreußen,  Brandenburg,  Pommern,  Schlesien,  Westfalen  und  die  Rhein—
provinz  bestehenden  Meliorationsfonds  ist  den  Provinzen  übertragen.“)
Dem  Staat  ist  die  Leitung  und  Unterstützung  der  Vorarbeiten?)  und  die
Förderung  solcher  Unternehmungen  verblieben,  die  ein  weitergehendes  Interesse

  in  Anspruch  nehmen.)

Große  Bedeutung  haben  die  Moorkulturen  gewonnen,  durch  welche

die  zahlreich  im  Staate  vorhandenen  Moore  dem

Anubau  erschlossen  werden

sollen.10)  In  Hannover  ist  zur  Austorfung  von  Moorflächen  über  25  ha

7)  G.  8.  Juli  75  (GS.  497)  §  4:2,
10,  25.  —  Hannover  G.  7.  März  68
(GS.  223)  §  15;  R.  Kassel  G.  25.  März
69  (GS.  525)  §16.  —  Meliorationsfonds
  in  Pommern  G.  18.  Jan.  81  (GS.
7)  §8,  der  Rheinprov.  AE.  20.  Feb.  56
(M.  159).  —  Landeskulturrentenbanken
§  351  Abs.  5  d.  W.

8)  Anw.  zu  technischen  Vorarbeiten
15.  Aug.  72,  erg.  Vf.  28.  März  79
(MB.  140).  —  Einrichtung  der  Meliorationsbauverw.
  Vf.  30.  März,  u.  (Meliorationsentwürfe)
  1.  Juli  12  (LMB.  139
u.  271).  Die  besonders  vorgebildeten
meliorationstechnischen  Räte  stehen
unter  den  Reg.  Präs.  Sie  haben  den
Rang  der  4.  Klasse  AE.  5.  Feb.  12
(GS.  93).  Annahme  u.  Bezahlung  von
Privattechnikern  Vf.  22.  April  u.  4.
Aug.  12  (LMB.  189  u.  285).  Nebenbeschäftigungen
  Vf.  14.  April  87  (MB.
89);  Beteiligung  bei  Bearbeitung  der  Meliorationen
  Anw.  25.  Mai  95  (M.  97
S.  225).  Bestellung  zu  Oberfischmeistern

§  362  Anm.  17.  —  Prüfung  der  Landmesser
  als  Kulturtechniker  Vorschr.  13.

Juli  88,  erg.  27.  Okt.  91.  —  Stellung
der  Wiesenbaumeister  Vf.  6.  Mai  92
(LMB.  215).—  Anstellung  der  Meliorationsbauwarte
  zu  Regierungsbausekretären
Vf.  22.  Feb.  07  (LMB.  98)  u.  7.  Juni
09  (das.  237).  —  Reisekosten  §  73
Anm.  1  d.  W.

")  Der  Staat  leistet  unmittelbare
Unterstützungen  unter  der  Voraussetzung,
daß  die  Provinz  sich  gleichmäßig  beteiligt.
  Zu  diesem  Zweck  sind  in  den
Staatshaushalt  besondere  Beträge  (Ostu.
  Westfonds)  eingestellt  worden.

 

10)  Die  Moore  sind  reich  an  humus
bildenden,  organischen,  aber  arm  an
mineralischen  Stoffen  und  besonders  ge
eignet,  Wasser  aufzufangen  und  fest
zuhalten.  Sie  zerfallen  in  Hoch  (Torf)
moore,  die  an  gquelligen  Stellen  durch
Anhäufung  abgestorbenen  Mooses  ent
stchen  und  zwischen  Elbe  u.  Rhein  grö
ßere  Flächen  einnehmen  und  in  Niederungs(Grünlands)moore,
  die  in  Wasserbecken
  oder  Uberschwemmungsgebieten  aus
Anhäufungen  abgestorbener  Pflanzen  u.
Tiere  u.  aus  den  von  Flüssen  u.  Bächen
zugeführten  Teilchen  bestehen  u.  deshalb
reicher  an  Dungstoffen,  besonders  an
Stickstoff  und  Kalk  sind.  Diese  werden
bei  der  Moor(Dammhykultur  durch  Gräben
entwässert  und  die  zwischenliegenden
Dämme  mit  einer  12—17  cm  starken
Sandschicht  bedeckt,  die  den  Boden  im
Winter  vor  Frost,  im  Sommer  vor  Dürre
und  Verhärtung  schützt,  um  die  Ausnutzung
  der  darunter  liegenden  Moorerde
zu  ermöglichen.  —  Bei  der  in  Hoch—
mooren  üblichen  MischVeenykultur  in
der  Provinz  Hannover  dienen  die  Ent
wässerungsgräben  zugleich  als  Wasser
wege.  Die  Moorflächen  werden  ausgetorft,
  um  auf  ihnen  durch  den  Graben
auswurf  und  zugeführten  Stadtdünger
und  Seeschlick  eine  neue  Ackerkrume  zu
bilden.  —  Seit  1876  besteht  als  beratende
  Stelle  des  Landwirtschaftsministers
  die  Zentralmoorkommission  in
Berlin  (Gesch.  O.  17.  Feb.  93)  mit  der
Moorversuchsstation  in  Bremen  (Unter
suchung  von  Bodenproben  Vf.  26.  Jan-12
  LMB.  92).  Die  Moorfläche  im
Staate  betrug  (1912)  1,5  Mill.  ha,  wo