Wirtschaftspflege; Land- und Forstwirtschaft. z 344. 623
Die mit außergewöhnlicher Aufwendung von Kapital und Arbeit
hergestellten, dauernden Bodenverbesserungen (Meliorationen) be—
stehen in Urbarmachung (Entfernung von Wurzeln, Stämmen und Steinen,
Einebnung und Bodenaufbringung); weit wichtiger sind jedoch die Ent—
und Bemwässerungen (8 346 Abs. Lu. 4) und die Moorkulturen (Abs. 3).
Die Förderung dieser Unternehmungen, einschließlich der für Ostpreußen,
Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Westfalen und die Rhein—
provinz bestehenden Meliorationsfonds ist den Provinzen übertragen.“)
Dem Staat ist die Leitung und Unterstützung der Vorarbeiten?) und die
Förderung solcher Unternehmungen verblieben, die ein weitergehendes Interesse
in Anspruch nehmen.)
Große Bedeutung haben die Moorkulturen gewonnen, durch welche
die zahlreich im Staate vorhandenen Moore dem
Anubau erschlossen werden
sollen.10) In Hannover ist zur Austorfung von Moorflächen über 25 ha
7) G. 8. Juli 75 (GS. 497) § 4:2,
10, 25. — Hannover G. 7. März 68
(GS. 223) § 15; R. Kassel G. 25. März
69 (GS. 525) §16. — Meliorationsfonds
in Pommern G. 18. Jan. 81 (GS.
7) §8, der Rheinprov. AE. 20. Feb. 56
(M. 159). — Landeskulturrentenbanken
§ 351 Abs. 5 d. W.
8) Anw. zu technischen Vorarbeiten
15. Aug. 72, erg. Vf. 28. März 79
(MB. 140). — Einrichtung der Meliorationsbauverw.
Vf. 30. März, u. (Meliorationsentwürfe)
1. Juli 12 (LMB. 139
u. 271). Die besonders vorgebildeten
meliorationstechnischen Räte stehen
unter den Reg. Präs. Sie haben den
Rang der 4. Klasse AE. 5. Feb. 12
(GS. 93). Annahme u. Bezahlung von
Privattechnikern Vf. 22. April u. 4.
Aug. 12 (LMB. 189 u. 285). Nebenbeschäftigungen
Vf. 14. April 87 (MB.
89); Beteiligung bei Bearbeitung der Meliorationen
Anw. 25. Mai 95 (M. 97
S. 225). Bestellung zu Oberfischmeistern
§ 362 Anm. 17. — Prüfung der Landmesser
als Kulturtechniker Vorschr. 13.
Juli 88, erg. 27. Okt. 91. — Stellung
der Wiesenbaumeister Vf. 6. Mai 92
(LMB. 215).— Anstellung der Meliorationsbauwarte
zu Regierungsbausekretären
Vf. 22. Feb. 07 (LMB. 98) u. 7. Juni
09 (das. 237). — Reisekosten § 73
Anm. 1 d. W.
") Der Staat leistet unmittelbare
Unterstützungen unter der Voraussetzung,
daß die Provinz sich gleichmäßig beteiligt.
Zu diesem Zweck sind in den
Staatshaushalt besondere Beträge (Ostu.
Westfonds) eingestellt worden.
10) Die Moore sind reich an humus
bildenden, organischen, aber arm an
mineralischen Stoffen und besonders ge
eignet, Wasser aufzufangen und fest
zuhalten. Sie zerfallen in Hoch (Torf)
moore, die an gquelligen Stellen durch
Anhäufung abgestorbenen Mooses ent
stchen und zwischen Elbe u. Rhein grö
ßere Flächen einnehmen und in Niederungs(Grünlands)moore,
die in Wasserbecken
oder Uberschwemmungsgebieten aus
Anhäufungen abgestorbener Pflanzen u.
Tiere u. aus den von Flüssen u. Bächen
zugeführten Teilchen bestehen u. deshalb
reicher an Dungstoffen, besonders an
Stickstoff und Kalk sind. Diese werden
bei der Moor(Dammhykultur durch Gräben
entwässert und die zwischenliegenden
Dämme mit einer 12—17 cm starken
Sandschicht bedeckt, die den Boden im
Winter vor Frost, im Sommer vor Dürre
und Verhärtung schützt, um die Ausnutzung
der darunter liegenden Moorerde
zu ermöglichen. — Bei der in Hoch—
mooren üblichen MischVeenykultur in
der Provinz Hannover dienen die Ent
wässerungsgräben zugleich als Wasser
wege. Die Moorflächen werden ausgetorft,
um auf ihnen durch den Graben
auswurf und zugeführten Stadtdünger
und Seeschlick eine neue Ackerkrume zu
bilden. — Seit 1876 besteht als beratende
Stelle des Landwirtschaftsministers
die Zentralmoorkommission in
Berlin (Gesch. O. 17. Feb. 93) mit der
Moorversuchsstation in Bremen (Unter
suchung von Bodenproben Vf. 26. Jan-12
LMB. 92). Die Moorfläche im
Staate betrug (1912) 1,5 Mill. ha, wo