28 Einleitung.
Wenn es sich hierbei vor allem auch darum handelt,
für die unbemittelten Klassen die Herstellung billiger
Wohnungen zu ermöglichen, so ist durch die erwähnten
Maßregeln diesem Bedürfnisse ebenfalls Rechnung getragen
worden. Aber es gilt noch weiterhin, denjenigen Be—
strebungen wirksam entgegenzutreten, welche die Billigkeit
der zu errichtenden Wohngebäude trotz aller bau—
polizeilichen Erleichterungen im voraus vereiteln. Es sind
dies die Auswüchse der Bau= und Grundstücks—
spekulation. Außerhalb der beteiligten Kreise ist vielfach
gar nicht bekannt, in welcher unerhörten Weise die
Bodenpreise für Bauland künstlich gesteigert worden sind,
und zwar nicht bloß in den großen Städten, sondern
namentlich auch in den ländlichen Ortschaften, die in den
wirtschaftlichen Interessenkreis der großen Städte binein.
gezogen werden. So berichtet die Amtshaupt
Dresden-A. aus Deuben, daß für annähernd gleichwertiges
Areal, für welches der Gemeinderat Anfang 1897 nur
2 bis 3 M. für das Quadratmeter gezahlt hat, im September
desselben Jahres derselbe Käufer bereits 9 bis 10 M. für
das Quadratmeter zahlen mußte. Aus Plauen i. V.
liegt eine Zusammenstellung der Preise vor, welche beim
Ankauf größerer Grundstücke bezahlt und bei kurz darauf
erfolgter Wiederveräußerung von Teilstücken gelöst worden
sind, z. B.:
Bezahlt für am Gelöst für qm
Fall A. 189N7: 3,47 M., 1899: 14,425 M.
„ B. 1896: 6,11 „„ 1897: 12,12 „
„ C 1897: 1,27 „ 1900: 15,00 „
Noo. 1897: 88 »
Febr. 1898: 11,600 „
April 1898: 12,34 „)
„ D. 1896: 2,50
*) vgl. auch die in dem Aussatze v. Aostitz-Wallwitz,
.Die Kommunalbesteuerung in den Vororten“ (Fischers Zeitschrift
21 S. 220), mitgeteilten Zahlen, aus denen sich unter
anderem ergibt, daß die Erundstüchepreise in Cotta von 1889
bie 1899 um 1000% , in Heidenau sogar um 1200% gestiegen