Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemersungen: 
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten 
unter A. b, B. b und c oder C. b (Neal--Gymnasium, 
Real-Progymnasium, 
Realschule) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem Fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
— 
  
Aebersicht. 
Oeffentliche Lebranstalten. Seite 
Gymnasien (A. aal . 220 
Real-Gymnasien (A. b). 2s 
Ober--Realschulen (A. ch. . ... 231 
Progymnasien (8. a) 3232 
Real-Progymnasien (3. 5) 232 
Realschulen (B8.c)0) . 233 
Progymnasien (C. azJd. .. ..... 234 
Oeffentliche 
Real-Progymnasien (C. b) 
Realschulen (C. c) 
Oeffentliche Schullehrer= Seminare (0. 8 
Andere öffentliche Lehranstalten (C. c) 
Privat-Lehranstallen. 
Lehranstalten im Auslande 
l 
Pehranstalten. 
" 4 rl' 4 ¾i* 
· 1 
Selte 
235 
236 
. 241 
244 
245 
248 
Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, 
Allenstein, 
Altona, 
Anklam, 
Arusberg, 
* Aschersleben, 
Attendorn, 
Aurich, 
1 Barmen, 
Bartenstein,
	        
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