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21.
Negierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 9. September 1901.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im südlichen Rußland. Vom 12. August 1901. — Ver-
fügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Dienstvorschrift über Marsch-
gebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen, vom 22. Februar 1887. Vom 16. August
1901. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend eine Aenderung
des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. Vom 23. August 1901. — Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern, betreffend Tarifermäßigungen für Handlungsreisende auf österreichischen,
ungarischen und bosnisch-herzegovinischen Eisenbahnen. Vom 27. August 1901. — Verfügung des Ministeriums
des Innern, betreffend den Geschäftsbetrieb der Rechtsagenten. Vom 1. September 1901. — Berichtigung.
Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des üfriegswesens,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige deutsche im
südlichen Rußland. Vom 12. August 1901.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene
Bekanntmachung vom 20. Juli 1901 (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1901
Nr. 32 S. 278) zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 12. August 1901.
Für den Staatsminister des Innern:
Mosthaf. v. Schnürlen.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Januar 1876 (Central-Blatt 1876 S. 4)7) wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Zeit vom 14. August bis 28. September d. J.
an Stelle des Oberarztes Dr. Wagner zu Odessa dem Oberarzte des Evangelischen Krankenhauses
Dr. Fricker daselbst auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden
ist, die im §. 42 unter Ziffer 1 a und b bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im
südlichen Rußland haben.
Berlin, den 20. Juli 1901. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Hopf.
) Württ. Reg. Blatt von 1876 S. 53.