58
g. 78.
Außerterminliche Musterungen.
.Außerterminliche Musterungen werden bei plötzlich eintretendem Ersatzbedarfe, bei der Vorstellung
von Volksschullehrern und Kandidaten des Volksschulamts (8. 9), ferner von Militärpflichtigen,
welche aus dem Ausland oder von See zurückkehren, beim Aufgreifen unsicherer Dienstpflichtiger
und dann vorgenommen,“) wenn die Voraussetzungen des 8. 62,4 vorliegen. Außerdem dürfen
dieselben in Ausnahmefällen durch die Oberersatzkommission behufs Herbeiführung einer Entscheidung
über Mannschaften, welche wegen Dienstuntauglichkeit zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen
worden zin der aus anderen dringenden Gründen genehmigt werden (§. 82, sa; siehe auch
8. 94, 7 a .2).
Die außerterminlichen Musterungen erfolgen durch die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission.
Die ärztliche Untersuchung findet im Stabsquartiere des Bezirkskommandos statt.
Der Zusammentritt der Ersatzkommission ist nicht erforderlich, es genügt schriftlicher Verkehr.
Ueber Militärpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung wird nach den
im 8. 76 enthaltenen Grundsätzen entschieden.
Außerterminlich gemusterte und tauglich befundene Militärpflichtige der seemännischen und halb-
seemännischen Bevölkerung werden, sofern sie die Einstellung wünschen, sogleich in die Marine
eingestellt und zu dem Zwecke durch den Bezirkskommandeur dem nächsten in Betracht kommenden
Marinetheil G. 66, se) überwiesen.
. Ueber die außerterminlich gemusterten Militärpflichtigen der Landbevölkerung wird der Ober-Ersatz-
kommission (zu Händen des Militärvorsitzenden) Meldung erstattet, welche — sofern dieselben
nicht als unsichere Dienstpflichtige gemäß §. 66, se sofort zur Einstellung gebracht sind — Be-
stimmung über etwaige Einstellung erläßt.
Brauchbar befundene Militärpflichtige, welche fluchtverdächtig erscheinen, sind bis zum Ein-
gange der Entscheidung der Ober-Ersatzkommission durch den Bezirkskommandeur einem Truppen-
theile vorläufig zu überweisen.
mDie außerterminliche Musterung Einjährig-Freiwilliger geschieht nach 8. 94,
S. 79.
Ergebnisse des Ersatzgeschäfts.
Im Laufe des Monats März stellen die Ober-Ersatzkommissionen für ihren Bezirk die Ergebnisse
des Ersatzgeschäfts rc., wozu ihnen die Ersatzkommissionen das etwa noch erforderliche Material
zu liefern haben, nach Muster 14 zusammen.
Diese Uebersichten schließen mit dem 1. Februar des laufenden Jahres ab.
Die nach Muster 14 aufgestellten Uebersichten werden durch den Infanterie-Brigadekommandeur
dem Generalkommando, in Hessen dem Divisionskommando, und durch den Civilvorsitzenden der
Ober-Ersatzkommission der in der dritten Instanz fungirenden Civilbehörde eingereicht.
b scder Uebersichten sind Berichte über etwaige besondere Wahrnehmungen beim Ersatzgeschäfte
eizufügen.
Die Generalkommandos (in Hessen das Divisionskommando) lassen eine Uebersicht nach demselben
Muster für den unterstellten Ersatzbezirk anfertigen und reichen dieselbe zum 1. Mai an das
kusicnge Kriegsministerium ein. Die etwa eingegangenen Berichte der Brigadekommandeure werden
eigefügt.
7) Siehe auch Anmerkung ) zu §. 75, 2 (Seite 55).