Gewässer Neckar. Lage und Höhe des Festpunktg
Lage der Brücke bei km 7/°7%,24.J.
Weitere Verhäktnisse.
Die Brücke wurde im Jahr 1889 erbaut. Sie besteht aus zwei Flussöffnungen und einer Oeffnung für den Mühlkanal. Die Bauherrschaft
über die Gesammtanlage übernahmen die zwei Ufergemeinden Grossingersheim und Pleidelsheim. Die Tnterhaltung der Brücke über den Neckar
und den Mühlkanal, einschliesslich des zugehörigen Eisbrechers vor dem Mittelpfeiler und einer zugehörigen 1,5 m langen Ufermauer unterhalb des
linksseitigen Ortpfeilers, liegt den genannten Ufergemeinden gemeinschaftlich ob. An den Kosten hat gemäss Vertrag vom 12. Januar 1882, genehmigt
von der Regierung des Neckarkreises am 15. Juni 1582 Nr. 6318, die Gemeinde Grossingersheim ein Drittel, die Gemeinde Pleidelsheim zwei Drittel-
zu tragen. (Beil. 3.)
Die Brücke darf nur mit Lastwagen von 150 Ztr. grösstem Gesammtgewicht und nur im Schritt befahren und von. Truppentheilen nur
ausser Tritt begangen werden. Beiderseits aufgestellte Verbotstafeln machen hierauf aufmerksam. (Vergl. Beil. 4.)
Den 71. November 1003.
M. N.
Auf Grund der vertragsmässigen Zusicherung an den Eigenthümer der am rechten Ufer gelegenen Parzelle Nr. I771, für den Fall der
Steigerung des Lochwasserschadens infolge der Anschüttung der rechtsseitigen Brückenzufahrt für möglichst unschädliche Abführung des Hochwassers
zu sorgen, wurden die Gemeinden Grossingersheim und Pleidelsheim durch Urtheil der Civilkammer 1 des Landgerichts Stuttgart vom 7. April 1904
veruxtheilt, unter der Zufahrt eine Dohle von 10 m Lichtweite und 12 m Lichthöhe einzubauen und unterhalb der Zufahrt einen etwa 50 m langen.
Abzugsgraben zu erstellen, sowie Dohle und Graben zu unterhalten, wobei das Antheilsverhältniss in der Weise bestimmt Nurde, dass die Gemeinde
Grossingersheim ½, die Gemeinde Pleidelsheim 5/ der Kosten zu übernehmen hat.
Den 7. Februar 7908.
Nach den Veröfflentlichungen des Iydrographischen Bureaus (Verwaltungsbericht der Ministerialabtheilung für den Strassen- und Wasserbau
für die Rechnungsjahre 1003 und 1001, allgemeine Beilage Nr. 77) hat der als Festpunkt angenommene Signalstein Vogelnest eine Höhenlage von
189,21 m über N. N., woraus sich die in Spalte 11 bis 15 eingesetzten Höhenzahlen ergaben.
Den 11. Oktober 7905.