Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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8. 12. 
Die durch unbegründete Einwendungen erwachsenden Kosten des Verfahrens fallen 
den Widersprechenden, alle übrigen Kosten, welche durch das Verfahren entstehen, dem 
Unternehmer zur Last. 
8. 13. 
Die Bezugsquellen für die Eichzeichen, Sicherheitszeichen und ihre Zubehörden werden 
im Amtsblatt des Ministeriums des Innern von letzterem bekannt gegeben. 
Stuttgart, den 5. November 1901. 
Pischek.
	        
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