Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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6. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
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— . — 
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch den 13. März 1901. 
  
–.. —„„ — — — 
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 9. März 1901. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Vergütungssätze für militärische Vorspann- 
leistungen im Frieden. Vom 11. März 1901. 
  
Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 9. März 1901. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung auf 
Mittwoch den 20. März d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 9. März 1901. 
Wilhelm. 
Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. 
 
	        
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