Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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31. 
lierungsblatt 
für das 
Württemberg. 
  
  
Königreich 
  
  
— — — ... 
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag den 17. Dezember 1901. 
Inhalt: 
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Vollziehung 
des Gesetzes über die Ablösung der Realgemeinderechte und ähnlichen Rechte. Vom 3. Tezember 1901. — 
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Berichtigung des Grundbuchs aus Anlaß der Ablösung 
von Realgemeinderechten und ähnlichen Rechten. Vom 3. Dezember 1901. — Bekanntmachung des Ministe- 
riums des Innern, betreffend die Zulassung von Realgymnasial-Abiturienten zu den ärztlichen Prüfungen. 
Vom 9. Dezember 1901. 
  
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und des Rirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die Ablösung der Realgemeinderechte und ähnlichen Rechte. 
Vom 3. Dezember 190 1. 
Zur Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Ablösung der Realgemeinderechte und 
ähnlichen Rechte vom 28. November 1900 (Reg. Blatt S. 869) wird Nachstehendes verfügt: 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
Zu Art. 1 des Gesetzes. 
8. 1. 
Unter den den Realgemeinderechten ähnlichen Rechten sind besondere, vererbliche und 
veräußerliche Nutzungsrechte verstanden, welche, sei es gegen die bleibende Verpflichtung 
zu gewissen Leistungen für öffentliche Zwecke, sei es ohne eine solche Verpflichtung, 
einzelnen Ortseinwohnern vermöge privatrechtlicher Titel zustehen, ohne daß für dieselben
	        
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