Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach den genehmigten 
allgemeinen Plänen für diesen Zweck erforderlich sind. 
Nach diesen Plänen sollen 
erstens in der Mitte der Zahnradbahn Stuttgart-Degerloch auf der Markung Stutt- 
gart ein Kreuzungsgleis mit Bahnsteig hergestellt, 
zweitens die mit dem Halbmesser von 100 m gekrümmten Bahnstrecken 
bei km 3,6 der Strecke Degerloch-Möhringen auf der Markung Möhringen a. F., 
bei km 5,5 bis 6,1, 6,.7 und 7,1 der Strecke Möhringen-Unteraichen auf der- 
selben Markung, 
bei ku 8,7 auf der Markung Unteraichen und 
bei km 2,2 bis 2,6 der Strecke Möhringen-Vaihingen a. F. auf der Markung 
Vaihingen a. F. 
unter Anwendung größerer Halbmesser umgebaut, 
drittens die Stationen Möhringen, Unteraichen, Echterdingen und Bernhausen für 
den Betriebsdienst und den Güterverkehr erweitert, die Bahnsteiganlagen auf 
den Stationen Unteraichen und Sielmingen verbessert und 
viertens eine neue Bahnlinie hergestellt werden, die von der Strecke Möhringen- 
Vaihingen a. F. bei km 2,2 auf der Markung Vaihingen a. F. abzweigt, die 
Gäubahn vor der Station Vaihingen a. F. überschreitet, dann der Möhringer 
Straße entlang geführt und endlich unter Benützung der Poststraße in den 
Ort Vaihingen a. F. geleitet wird. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin durch 
ihren Vorstand vertreten. Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 13. März 1903. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker.
	        
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