Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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3) für die Herstellung eines Postgebäudes in Mühlacker 80000 4, 
4) für die Herstellung eines Postgebäudes in Sont- 
heim a77. 28000 4, 
5) für die brstelung · eines deigcbides in Vai— 
hingen a. F. 55000 , 
6) für die Herstellung eines Posgebändes in Aulen. 
dorf 53000 , 
7) für die Herstelmg eines 8 Postgebändes in Alts. 
hausen 30600 J/, 
8) zur Deckung der überschreitung des ke 
bei den Postbauten in Cannstatt, Kirchheim u. T 
Eßlingen und Schwenningen 60 371 4.26 J rund 60 300 -J4, 
II. zur weiteren Einrichtung des Doppelleitungssystems in Ortsfern- 
sprechnetzen und zur Herstellung neuer Fernsprechverbindungslei- 
tungen für den Fernverkehr für jedes der beiden Etatsjahre 1903 
und 1100 u 300000 -, 
zusammen 600000 . 
Art. 9. 
Zur Deckung des Gesamtaufwands von 29 336000 K sind Staatsanlehen unter 
möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten und der Finanzen, die Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die 
ständische Schuldenverwaltungsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung Unseres 
Finanzministeriums zu vollziehen. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 27. Juli 1903. 
Wilhelm. 
Breitling. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker.
	        
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