Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Signal= Name Beantwortung 
uͤr und Bedeutung Art und Weise der Signalisierung. des 
· des Signals. Signals. 
16 Notsignal — —— — — Ist von den Schiffen 
ist zu geben, um— — — — — — — mit dem Alarm- 
Hilfe zu erlangen, Lange, rasch aufeinanderfolgende Pfiffe oder signale und von den 
wenn das eigenes Glockenschläge in mehrfacher Reihenfolge (beij Häfen mit Kanonen= 
Schiff in Not oderDampfsschiffen), beziehungsweise dergleichen Töne schüssen zu beant- 
Gefahr ist mit dem Nebelhorn (bei anderen Schiffen), Hissen worten. 
G 1). der Notflagge (= eine große rote Flagge), Ab- 
brennen von Blickfeuern, Kanonenschüsse. 
  
  
  
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern sind mit 
der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt und werden gleichzeitig ermächtigt, künftig 
notwendig werdende Anderungen der Signal-Ordnung für die Bodenseeschiffahrt durch 
gemeinsame Ministerialverfügung vorzunehmen. 
Gegeben Stuttgart, den 29. Dezember 1903. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
Gedruckt in der Buchd ruckerer Cyr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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