Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Muster 4 (zu § 35). 
Zeugnis 
über 
die Tätigkeit als Apothekergehilfe 
für den 
Kandidaten der Pharmazie 
Dem Kandidaten der Pharmazie (Vor= und Zuname) 
aus wird hiermit bescheinigt, daß er nach vollständig 
bestandener pharmazeutischer Prüsung vom ten 19 bis zum 
un 19 in der von mir geleiteten Apotheke als Gehilfe 
beschäftigt gewesen ist. 
(Folgt eine nähere Würdigung der Art der Beschäftigung, wobei anzugeben ist, inwieweit der Gehilse in der 
bezeichneten Zeit seine praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und fortgebildet und ausreichendes 
Verständnis für die Aufgaben und Pflichten des Apothekerberufs gezeigt hat.) 
, den ten 19 
(Unterschrift des Apothekers.) 
Beglaubigt (z. B. mit dem Bemerken, daß Nachteiliges 
über den pp. nicht bekannt geworden ist). 
, den ien 19 
(Siegel und Unterschrift des Medizinalbeamten.)
	        
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