Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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einzureichende statistische Zusammenstellung der Jahresergebnisse der Beschau ist von den 
Oberamtstierärzten zusammenfassend für den ganzen Oberamtsbezirk unter Benützung 
des Formulars Anlage A anzufertigen und spätestens am 16. April des folgenden Jahres, 
zum erstenmal spätestens am 15. April 1905, beim Statistischen Landesamt in Stuttgart 
einzureichen. 
83. 
Um den Oberamtstierärzten die Fertigung dieser Zusammenstellung zu ermöglichen, 
haben 
1) die tierärztlichen Beschauer, und zwar sowohl die ordentlichen als die Ergänzungs- 
beschauer, für jeden ihrer Beschaubezirke getrennt, eine Zusammenstellung unter 
Benützung des Formulars Anlage A) spätestens am 15. Februar des folgenden 
Jahres, zum erstenmal spätestens am 15. Februar 1905, 
2) die nichttierärztlichen Fleischbeschauer ihre Tagebücher spätestens am 15. Januar 
des folgenden Jahres, zum erstenmal spätestens am 15. Januar 1905, beim Ober- 
amtstierarzt einzureichen. 
Bei Schlachthäusern und bei Schauämtern, an welchen mehrere ordentliche Beschauer 
gemeinsam Buch führen (§ 47 der Ministerial-Verfügung vom 1. Februar 1903, betreffend 
den Verkehr mit Schlachtvieh und Fleisch, Reg. Blatt S. 27) hat der dienstaufsichtführende 
Beschauer eine zusammenfassende Jahreszusammenstellung (vgl. oben Abs. 1 Ziffer 1) zu 
liefern, bezw. wo nur nichttierärztliche Beschauer in Frage kommen sollten, der dienstälteste 
Beschauer das Tagebuch einzusenden. (Vgl. oben Abs. 1 Ziffer 2.) 
II. Jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischbeschau bei dem 
in das Zollinland eingeführten Fleische. 
84. 
Die Vorstände der Beschaustellen für ausländisches Fleisch haben alljährlich eine 
Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischbeschau bei dem in das Zollinland eingeführten 
*) Auf dem Formular ist für diese Zusammenstellungen auf der Titelseite unterhalb des Namens des betr. 
Oberamts der Beschaubezirk und hinter den Worten „gefertigt von“ beizusetzen „Tierarzt 7 in 
als Ergänzungsbeschauer“ bezw. „Tierarzt . .. in als ordentlicher Beschauer“.
	        
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