Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

34 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
betreffend die Abänderung der Versügung vom 6. Dezember 1901, betreffend die Abänderung der 
postordunng vom 21. Mai 1900. Vom 29. Februar 1904. 
§ 45 der württ. Postordnung „Abholung der Postsendungen“ erhält in Punkt III 
erster Absatz folgende Fassungr 
III. Die Jahresgebühr für ein Schließfach nebst 2 Schlüsseln beträgt 6 für ein 
kleineres und 9.4¾ für ein größeres (über 12 ½ cm hohes) Fach und ist viertel- 
jährlich im voraus zu bezahlen. Die Überlassung eines Fachs geschieht zunächst 
auf die Dauer eines Jahrs, wozu noch die bis zum Beginn des nächsten 
Kalendervierteljahrs etwa fehlenden Monate kommen, für welche eine Gebühr 
von 50 oder 75 Pfennig (je nach der Größe des Fachs) für jeden Monat oder 
Teil eines Monats zum voraus zu entrichten ist. 
Die Anderung tritt am 1. April 1904 in Kraft. 
Stuttgart, den 29. Februar 1904. v. Soden. 
tekauntmachung der Ministerien des Junern und des ütrirgsweseus, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausktellung ärztlicher Zeuguisse für militärpflichtige Deutsche 
in Davos. Vom 4. Februar 1904. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten „Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 20. Jannar 1904 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1904 
Nr. 5 S. 19) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 4. Februar 1904. 
Pischek. v. Schnürlen. 
Bekanntmachung. 
Dem Königlich Preußischen Stabsarzt a. D. Dr. Brecke in Davos ist auf Grund des *- 
Ziff.2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die in § 12 Ziff. 1 a und b ebendaselbst 
bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen 
Deutschen auszustellen, welche sich krankheitshalber in Davos aubhalten. 
Berlin, den 20. Januar 1904. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.