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Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung,
betreffend die Abänderung der Versügung vom 6. Dezember 1901, betreffend die Abänderung der
postordunng vom 21. Mai 1900. Vom 29. Februar 1904.
§ 45 der württ. Postordnung „Abholung der Postsendungen“ erhält in Punkt III
erster Absatz folgende Fassungr
III. Die Jahresgebühr für ein Schließfach nebst 2 Schlüsseln beträgt 6 für ein
kleineres und 9.4¾ für ein größeres (über 12 ½ cm hohes) Fach und ist viertel-
jährlich im voraus zu bezahlen. Die Überlassung eines Fachs geschieht zunächst
auf die Dauer eines Jahrs, wozu noch die bis zum Beginn des nächsten
Kalendervierteljahrs etwa fehlenden Monate kommen, für welche eine Gebühr
von 50 oder 75 Pfennig (je nach der Größe des Fachs) für jeden Monat oder
Teil eines Monats zum voraus zu entrichten ist.
Die Anderung tritt am 1. April 1904 in Kraft.
Stuttgart, den 29. Februar 1904. v. Soden.
tekauntmachung der Ministerien des Junern und des ütrirgsweseus,
betreffend die Ermächtigung zur Ausktellung ärztlicher Zeuguisse für militärpflichtige Deutsche
in Davos. Vom 4. Februar 1904.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten „Betreff erlassene
Bekanntmachung vom 20. Jannar 1904 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1904
Nr. 5 S. 19) zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 4. Februar 1904.
Pischek. v. Schnürlen.
Bekanntmachung.
Dem Königlich Preußischen Stabsarzt a. D. Dr. Brecke in Davos ist auf Grund des *-
Ziff.2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die in § 12 Ziff. 1 a und b ebendaselbst
bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen
Deutschen auszustellen, welche sich krankheitshalber in Davos aubhalten.
Berlin, den 20. Januar 1904. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Richter.