Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Muster 18. 
In Zeile 11 ist statt „Entlassungsprüfung“: „Reifeprüfung (Schlußprüfung)“ zu setzen. 
Muster 20. 
In der Überschrift der „Liste“ und der „Nachtragsliste“ wird für „im Bezirke des Armee- 
korps“ gesetzt: 
„im Landwehrbezirke “ 
Die 8. Spalte „Bezirkskommando“ kommt in Wegfall. 
Muster 21. 
Unter „Erläuterungen“ ist als Ziffer 4 aufzunehmen: 
„4) Bei Ersatzvorschlägen ist in jedem Falle der Name des Mannes anzugeben, für 
welchen Ersatz gestellt wird."“ 
Hinter Muster 23 ist einzufügen Muster 24 zu § 129: 
„Muster 24 zu § 129. 
Piste 
der bei dem Bekleidungsamte des korps beschäftigten Zivilhandwerker, welche 
von dem Bezirkskommanddo kontrolliert werden und vom Waffendienste 
für das Mobilmachungsjahr 19 zurückzustellen sind. 
  
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Die Richtigkeit bescheinigt 
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Der Vorstand des Bekleidungsamts des korps. 
Bemerkung: Verängerungen (§ 129, 3) sind nach Ab= und Zugängen zu trennen.“
	        
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