Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Anlage II. 
Golksjahlung vom l. Dezember 1905. 
Oberamt Gemeinde 
Gemeindeliste 
über die 
Aufnahme der ortsanwesenden Bevölkerung 
auf 1. Dezember 1905. 
Bemerkungen. 
1) Wegen Aufstellung der Gemeindeliste wird auf 89 der Ministerialverfügung vom 25. August 1905 (Reg. Bl. S. 181 ff.) 
hingewiesen. 
2) Die Einträge in Spalte 2 6 sind der Kontrolliste, die Einträge in den übrigen Spalten den einzelnen Haushal- 
tungslisten zu entnehmen. Bei den Spalten 2—6 der Gemeindeliste sind Einträge nur so oft nötig, als 
Summen für einen Zählbezirk bezw. eine Parzelle, einen besonderen Wohnplatz, einzutragen sind. 
#4) Für den Fall, daß die Gemeindebehörde auch für ihre Zwecke eine weitere Gemeindeliste auszufüllen und zu behalten 
wünscht, wird den Ortsvorstehern das Formular je zweifach zur Verfügung gestellt. 
s. letztes Blatt. 
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