Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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beträgt. Unternehmer, die für mehr als vierzig Arbeitstage im Kalenderjahre die 
Genehmigung zur überzeitarbeit nachsuchen, haben einen Betriebsplan für das 
ganze Kalenderjahr einzureichen, der für den Betrieb oder die Betriebsabteilung die 
Arbeitszeit der Arbeiterinnen über sechzehn Jahre an allen Betriebstagen er— 
sehen läßt. 
Die von der Kreisregierung zu genehmigenden Gesuche sind derselben vom 
Oberamt schleunigst mit gutächtlichem Antrag und der Angabe, ob und welche Be- 
willigungen von überzeitarbeit dem Gesuchsteller bereits in dem laufenden Kalenderjahr 
erteilt worden sind, vorzulegen. 
8 45. 
Die dreitägige Frist für den von der unteren Verwaltungsbehörde zu erteilenden 
Bescheid beginnt, sobald ein den gesetzlichen Anforderungen völlig entsprechender 
Antrag bei dem Oberamt vorliegt. Auch seitens der Kreisregierung ist die Erteilung 
eines Bescheids auf einen Antrag wegen der Bewilligung von überzeitarbeit tunlichst 
zu beschleunigen. 
Wenn überzeitarbeit zuzulassen ist, so ist dabei die Arbeitszeit in der Regel 
nicht über zwölf Stunden auszudehnen und das höchste nach § 138a Abs. 1 zu- 
lässige Maß von überzeitarbeit nur in ganz besonders dringlichen Fällen zu gestatten. 
Soll eine über zwölf Stunden täglicher Arbeitszeit hinausgehende Überzeitarbeit ver- 
willigt werden, so ist vor der Entscheidung eine gutächtliche Außerung des Gewerbe- 
inspektors einzuholen. Dasselbe hat zu geschehen, wenn die Bewilligung von über- 
zeitarbeit für eine zwei Wochen überschreitende Dauer nachgesucht wird, oder wenn 
ein Anstand besonderer Art vorliegt. Sind derartige Fälle besonders dringlicher 
Natur, so kann die nachgesuchte überzeitarbeit auch vor Eingang der Außerung des 
Gewerbeinspektors bis zu einer Woche (d. h. innerhalb dieses Zeitraums für fünf 
Arbeitstage) vorläufig genehmigt werden. 
Der Bescheid hat, falls dem Antrag stattgegeben wird, das Maß der täglichen 
Verlängerung der Arbeitszeit und die Stunden, innerhalb deren die Arbeit gestattet 
sein soll, sowie den Zeitraum, auf den sich die Genehmigung der überzeitarbeit er- 
strecken soll, genau zu bezeichnen; auch ist der Widerruf der Genehmigung für den
	        
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