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Hemmingen ein „Freiherr Ernst von Varnbüler'sches Fideikommiß“ („E. V. F.“) errichtet,
dem er ein Kapitalvermögen von 45 000 A/s, derzeit bestehend in einer durch erste Hypothek
gesicherten zu 4 % verzinslichen Forderung von 45 000 As, zugewiesen hat.
Dieses Vermögen soll ein Familiengut bilden, dessen Grundstock und Ertrag den
ehelichen Nachkommen des Freiherrn E. von Varnbüler, in soweit sie den Namen Varnbüler
tragen oder getragen haben, gehören soll, und das nicht nur in seinem dermaligen Bestand
unantastbar und unteilbar sein, sondern auch noch darüber hinaus stetig, wie dies im
Vertrag näher bestimmt ist, vermehrt werden soll.
Erste Fideikommißanwärter sollen die beiden Söhne des Stifters mit gleichen Renten-
anteilen sein. Beim Fortfall eines Fideikommissars soll das Recht auf dessen Rente
ungeteilt nach dem Linealsystem und dem Recht der Erstgeburt dessen ehelicher männlicher
Descendenz zufallen.
Die Satzung trifft ferner Bestimmungen für den Fall des Erlöschens einer der
Linien der beiden ersten Fideikommißanwärter, weiterhin Bestimmungen, die das schon
vertragsmäßig geregelte Verhältnis zu den anderen Linien der Freiherr von Varn-
büler'schen Familie betreffen, insbesondere Bestimmungen für den Fall, daß die Varn-
büler'schen Stammgüter beim etwaigen Aussterben des Mannsstammes der im Besitz be-
findlichen Linie wieder den Nachkommen des Freiherrn Theodor von Varnbüler zu-
fallen sollten.
Diesem Familienvertrag wurde, nachdem die Ehefrau des Stifters, Freifrau Emilie
von Varnbüler geborene Freiin von Wiederhold, die Tochter Johanna Freiin von Varn-
büler, und für die minderjährige Tochter Gertrud Freiin von Varnbüler deren Pfleger
unter Vorbehalt der Pflichtteilsrechte der Pflegebefohlenen ihre Zustimmung erteilt haben,
im Einvernehmen mit der K. Kreisregierung für den Neckarkreis unter Vorbehalt der
Pflichtteilsansprüche der minderjährigen Tochter des Stifters und der Rechte dritter
Personen die gerichtliche Bestätigung erteilt, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Stuttgart, den 25. April 1907.
III. Zivilkammer des K. Landgerichts:
Graner.
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.