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W 20.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 12. Juli 1907.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnverwaltung
zur Erwerbung des für die Herstellung eines Kreuzungsglet es auf der Station Heinsheim erforderlichen
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. Vom 2. Juli 1907. — Bekanntmachung der Ministerien
des Innern und des Kriegswesens, betrefsend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für
militärpflichtige Deutsche im Staate Santa Katharina (Brasilien) und in Agypten. Bom 28. Juni 1907. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die technische Ausbildung der Nahrungsmittel-
emiker. Vom 3. Juli 1907. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der
ämter. Vom 9. Juli 1907. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, be-
end die Genehmigung der Prefessor Dr. Walter Simon'schen Stiftung an der Universität Tübingen.
Bom 1. Juli 1907. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, detreffend die Außerkurssetzung der Eintaler-
stücke deutschen Gepräges. Vom 8. Juli 1907.
Königliche Verordunug,
betressend die Ermächtigung der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnverwaltung zur Er-
werbung des für die Perstellung eines Krenzungsgleises auf der Station Heinsheim erforderlichen
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteigunng. Vom 2. Juli 1907.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs-
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Bl. S. 446), ver-
ordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt:
Die Großherzoglich Badische Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck
der Herstellung eines Kreuzungsgleises auf der Station Heinsheim westlich von dem be-