Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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W 20. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 12. Juli 1907. 
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnverwaltung 
zur Erwerbung des für die Herstellung eines Kreuzungsglet es auf der Station Heinsheim erforderlichen 
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. Vom 2. Juli 1907. — Bekanntmachung der Ministerien 
des Innern und des Kriegswesens, betrefsend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für 
militärpflichtige Deutsche im Staate Santa Katharina (Brasilien) und in Agypten. Bom 28. Juni 1907. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die technische Ausbildung der Nahrungsmittel- 
emiker. Vom 3. Juli 1907. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der 
ämter. Vom 9. Juli 1907. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, be- 
end die Genehmigung der Prefessor Dr. Walter Simon'schen Stiftung an der Universität Tübingen. 
Bom 1. Juli 1907. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, detreffend die Außerkurssetzung der Eintaler- 
stücke deutschen Gepräges. Vom 8. Juli 1907. 
Königliche Verordunug, 
betressend die Ermächtigung der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnverwaltung zur Er- 
werbung des für die Perstellung eines Krenzungsgleises auf der Station Heinsheim erforderlichen 
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteigunng. Vom 2. Juli 1907. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Bl. S. 446), ver- 
ordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt: 
Die Großherzoglich Badische Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck 
der Herstellung eines Kreuzungsgleises auf der Station Heinsheim westlich von dem be-
	        
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