Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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stehenden Gleis Eberbach-Jagstfeld die nach dem genehmigten allgemeinen Plan hierfür 
erforderlichen Grundstücke und Rechte an Grundstücken auf der Markung Gundelsheim 
im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Die Unternehmerin wird in dem Enteignungsverfahren durch die Großherzogliche 
Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Bebenhausen, den 2. Juli 1907. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. Zeyer. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deuische im 
Staate Sauta Katharina (Frasilien) und in Agypten. Vom 28. Juni 1907. 
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff er- 
lassenen Bekanntmachungen vom 10. und 18. Juni d. J. (Zentralblatt für das Deutsche 
Reich von 1907 Nr. 28 S. 282) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 28. Juni 1907. 
Pischek. v. Marchtaler. 
Dem praktischen Arzte Dr. Josef Mayer in Säo José bei Florianopolis ist auf Grund des § 42 
Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 13—c 
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, 
welche ihren dauernden Aufenthalt im Staate Santa Katharina (Brasilien) haben. 
Berlin, den 10. Juni 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just.
	        
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