Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Anlage l. 
Beilage Nr. 1 
(zu § 7 der Vollz.Verf. 
vom 26. März 1892 in der 
Fassung vom 22. Januar 1907). 
Verzeichnis 
der von de zu 
auf Grund des § 105 f der Gewerbeordnung gestatteten Ausnahmen 
von dem Verbot der Sonntagsarbeit. 
  
Das Verzeichnis ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalenderjahres nach gewerblichen 
Anlagen tunlichst so einzurichten, daß jede gewerbliche Anlage nur einmal aufgeführt wird und soviel Naum 
erhält, daß mehrmalige Ausnahmebewilligungen untereinander eingetragen werden können. 
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