Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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unverzinslich zu gewähren, für die Folgezeit aber mit 3 vom Hundert dem Jahre nach 
zu verzinsen. Für die Rückzahlung kann erforderlichenfalls Frist bis zum 1. Januar 1911 
bewilligt werden. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit dem Vollzug dieses 
Gesetzes beauftragt. « 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 13. Juli 1907. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. Zeyer. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. 
  
Bekanntmachung des Justizministerinms, 
betreffend die Genehmigung der von Gemmingen-Hornberg'schen Familienstiftung in Bürg, 
GOberamts Necharsulm. Vom 9. Juli 1907. 
Seine Königliche Majestät haben am 8. d. Mts. der von der verstorbenen 
Freiin Antonie von Gemmingen-Hornberg zu Karlsruhe errichteten Familienstiftung in 
Bürg, Oberamts Neckarsulm, die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen 
geruht. 
Stuttgart, den 9. Juli 1907. 
Schmidlin. 
Verfügung des Ministeriums der answärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
betreffend die Eisenhahn-Lignalordunug. Vom 10. Juli 1907. 
Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. Juni 1907 in der Nr. 29 des 
Reichs-Gesetzblatts von 1907 S. 377 hat der Bundesrat am 20. Juni 1907 eine jener 
Bekanntmachung angefügte Eisenbahn-Signalordnung erlassen, die mit dem 1. August d. Is. 
an die Stelle der am 25. August 1892 in der Nr. 20 des Regierungsblatts von 1892 S. 379 
veröffentlichten Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 und 
des dazu ergangenen Nachtrags tritt. 
„Landesaufsichtsbehörde“ im Sinne der Eisenbahn-Signalordnung ist das Mini- 
sterium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Stuttgart, den 10. Juli 1907. 
Weizsäcker.
	        
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