Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Ausscheidung der zu den niederen Kirchendiensten gehörigen Besoldungsteile (Art. 13 und 
17) im ganzen höher find als die Grundgehalte des Art. 3, fortzureichen. 
übersteigen jedoch die bisherigen Besoldungsleistungen einer Gemeinde im ganzen den 
Betrag der in Art. 3 festgesetzten Grundgehalte um 50 4¾ oder mehr, so ist der Mehr- 
betrag, falls die gesetzlich verlangte Zahl von Lehrstellen errichtet ist, zur Aussetzung von 
Ortszulagen zu verwenden, welche den betreffenden Lehrern neben den in Art. 1 ange- 
führten Gehalten zukommen. Die Ortszulagen sind bleibend und pensionsberechtigt. 
Festsetzung und Verteilung derselben erfolgt mit Zustimmung der Oberbehörde. 
In derselben Weise können die Gemeinden die Gehalte ihrer Schulstellen durch 
übernahme neuer Mehrleistungen zur Schaffung von Ortszulagen erhöhen. 
Art. 6. 
Den größeren Gemeinden steht es zu, mit Genehmigung der Oberschulbehörde eine 
besondere Gehaltsordnung einzuführen, wobei die Anfangsgehalte mindestens 1 400 4 
betragen und nach 27 Dienstjahren unter Einhaltung der in Art. 1 festgesetzten Dienst- 
altersstufen bis zu mindestens 2 800 steigen. Hinsichtlich der Vorrückung findet 
Art. 2 entsprechende Anwendung. 
An Stelle der staatlichen Dienstalterszulagen (Art. 3) wird solchen Gemeinden für 
jede ständige Stelle, bei neuerrichteten vom Tage der erstmaligen Besetzung an, ein jähr- 
licher Staatsbeitrag von 450 ¾ gewährt. 
Art. 7. 
Denjenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes vom 31. Juli 1899 (Reg.Bl. 
S. 590) ständig angestellten Lehrern, welche an Stellengehalt und Alterszulagen bisher 
mehr bezogen haben als den ihnen nach Art. 1 vermöge ihres Dienstalters zukommenden 
Gehalt, sind, solange sie auf ihrer derzeitigen Stelle verbleiben, ihre bisherigen Bezüge 
fortzureichen, bis ihnen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ein dem bisherigen minde- 
stens gleicher Gehalt gewährt werden kann. 
Art. 8. 
Die unständigen Lehrer an den Volksschulen erhalten neben einem heizbaren Zim- 
mer mit dem erforderlichen Mobiliar oder einer den laufenden Mietpreisen entsprechenden 
Entschädigung und neben 2 Raummetern buchen Scheiterholz oder einem entsprechenden
	        
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