Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Art. 10. 
Für Zwecke der Post- und Telegraphenverwaltung werden 1 158 000 M bestimmt 
und zwar: 
1. für die Herstellung eines Postgebäudes in Friedrichshafen als 
zweite und letzte Rate . . .. 122 000 J, 
2. für die Herstellung eines Gebäudes für die beim Heilbronner 
Hauptbahnhof zu errichtende Zweigpoststelle als zweite und letzte 
Ratec 142000 ¼, 
3. für die Erbauung von Femilienwohngebäuden für Postunter- 
beamte in Ulm als zweite und letzte Rht 275000 ¼, 
4. für die Herstellung eines Postgebäudes in Plochingen. 62 500 -, 
5. „ „ „ „ „ „ Waldsee . 72000.-x, 
6.,,,, » » » „ Trossingen. 63 500 , 
7. „ „ „ „ „ „ Böblingen 65000 , 
8. „ „ „ „ „ „ Vaihingen a. d. Enz 72000 J 
9. „ „ „ „ „ „ Marbach a. Neckar 65 000 44, 
10. „ „ „ „ „ „ Neuenbürg 66000 MA, 
11. „ „ „ „ „ „ Eislingen 53000 4 
12. „ „ „ „ „ beim n Bahnhof( Gmünd 
als erste Rate . 100000 MA 
Art. 11. 
Die Forderungen in Art. 9, Art. 1, Art. 2, Art. 3 Ziff. 1, 3 und 4, Art. 3 Ziff. 2 
bis zur Höhe von 155000 1, sowie in Art. 8 sind soweit als möglich aus den bis 
zum 31. März 1909 anfallenden überschüssen des Reservefonds der Staatseisenbahnen 
(Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Juli 1899, Reg. Bl. S. 575) zu bestreiten. Zur 
Deckung des Teils dieser Forderungen, der nicht aus dem genannten Fonds bestritten 
werden kann, sowie zur Deckung der Forderungen in Art. 3 Ziff. 2 in Höhe von 
115.000 , in Art. 4 bis 7 und in Art. 10 sind Staatsanlehen unter möglichst gün- 
stigen Bedingungen aufzunehmen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten und der Finanzen, die Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die
	        
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