Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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X 34. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag, den 24. Oktober 1907. 
Inhalt: « 
Bekanntmachung des Justikmint eriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1908. Vom 14. Oktober 1907. — Verfügung der Ministerien der 
Justiz und der Finanzen, betreffend das Hinterlegungswesen. Vom 14. Oktober 1907. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten 
Lehranstalten. Vom 8. Oktober 1907. 
  
  
LBekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend den Abounementspreis für das Regierungsblatt und für das Reichsgesetzblatt auf das 
Salenderjahr 1906. Vom 14. Oktober 1907. 
Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1908 des Regierungsblattes ist auf 
4 Mark und derjenige des Reichsgesetzblattes auf 1,20 Mark für das Exem- 
plar festgesetzt worden. 
Die Abonnementsgebühren für die durch die Post zu versendenden Exemplare dieser 
Blätter sind, wie bisher, von den Abonnenten an die betreffenden Poststellen zu bezahlen 
und von diesen gleichzeitig mit den Bestellungen spätestens bis zum 31. Dezember dieses 
Jahres an die Justi3zministerialkasse einzusenden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten können nach ihrer Wahl entweder bei einer 
der hiesigen Postanstalten oder bei der Expedition des Regierungsblattes, Grabenstraße 
Nr. 3, oder bei der Justizministerialkasse, Karlstraße Nr. 1, vorausbezahlen. 
Stuttgart, den 14. Oktober 1907. 
Schmidlin.
	        
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