Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Nach diesem Plan soll der Hauptbahnsteig gegen Westen verlängert, der Lade— 
platz in seiner ganzen Länge erbreitert und ein weiteres Ladegleis angelegt werden. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisen— 
bahnverwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
vertreten. Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 12. Oktober 1907. 
Wilhelnm. 
Weizsäcker. Pischek. Zeyer. Fleischhauer. Schmidlin. 
  
  
  
  
Gedrudt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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