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tungsaktuar oder den gemäß Art. 141 Abs. 2 mit der Besorgung der Rechnungs-
geschäfte betrauten Ortsvorsteher oder Gemeindebeamten. In diesem Falle hat die
Ergänzung des Hauptbuchs in angemessenen, nötigenfalls von dem Oberamt nach dem
Umfang der Verwaltung festzusetzenden Zeiträumen zu erfolgen.
192.
Das Titelblatt des Hauptbuchs enthält die Bezeichnung des Buchs als Haupt-
buch, die Angabe des Namens der Gemeinde und der Kassenverwaltung (z. B. Ge-
meindepflege) und des Rechnungsjahrs, für welches es bestimmt ist.
Ferner enthält das Titelblatt die Anführung der Wanderbeilagen der Rechnung
und der nach dem Rechnungsabschluß beizusetzenden Zahl der Rechnungsbelege.
Der Inhalt des Hauptbuchs beginnt mit einem Vorbericht über die Person des
Rechners, die Zeit und Dauer seiner Anstellung, über die von ihm geleistete Sicherheit
unter Hinweis auf die von der verwahrenden Behörde ausgestellte Bescheinigung, über
die Person des Kapitalbriefverwahrers, über die vom Gemeinderat festgesetzte Höhe des
Betriebskapitals der Verwaltung und über das Amtsgrundbuch.
An die Vorbemerkungen schließt sich der Rechnungsvortrag an, welcher als erste
Hauptabteilung die Verrechnung aller Einnahmen und als zweite Hauptabteilung die
Verrechnung aller Ausgaben des Rechnungsjahrs enthält.
Die Rechnung enthält in tabellarischer Form sowohl für die Einnahmen als auch
für die Ausgaben folgende Spalten:
1. Verweisungen (Vorgang, Amtsgrundbuch usw.)
2. Nummer des Rechnungsbelegs.
3. Soll (schuldiger Betrag der Einnahmen oder Ausgaben) in Mark und Pfennig.
4. Gegenstand der Verrechnung (Bezeichnung der zahlenden oder empfangenden Person
oder Amtsstelle, sowie des der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses).
Seitenzahl des Tagbucheintrags.
6. Hat (wirklicher Betrag der Einnahme oder Ausgabe) in Mark und Pfennig.
7. Rest (Zurückbleiben des Vollzugs gegenüber der Schuldigkeit) in Mark und
Pfennig
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