Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Aulage 1 zu §§ 13 bis 16. 
Vornahmen der Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Bürgerausschußmitglieder in kleineren Städten 
und Landgemeinden, sowie der Ortsvorsteher. 
Beispiel der Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen. 
Vorläufiger Abschluß der Wählerliste und Bekannt- 
machung der Auflegung. Art. 13 und 14 Abst. 2. 
Beginn der Auflegung der Wählerliste. Art. 14 Abf. 1. 
uEnde der Auflegung der Wählerliste und der Frist für 
Erhebung von Einsprachen. Art. 14 Abs. 1. 
Eröffnung der Einspracheentscheidungen des Gemeinde- 
rats. Art. 14 Abs. 3. 
5. Ende der Frist für Erhebung von Beschwerden gegen 
gemeinderätliche Entscheidungen. Art. 14 Abs. 3. 
t Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns 
und Schlusses der Wahlhandlung usw. Art. 15 u. 12. 
. Eingang und Eröffnung der letzten Beschwerdeentschei- 
dung des Bezirksrats, endgültiger Abschluß der Wähler- 
liste. Art. 14 Abs. 3 und 4. 
. Wahltag. Art. 12. 
. Feststellung des Wahlergebnisses. Art. 19 Abs. 2. 
Spätestens 
. Bekanntmachung des Wahlergebnisses. Art. 20 Abs. 4. 
Freitag, den 22. November 1907. 
Samstag, den 23. November 1907. Vormittags 8 Uhr. 
Freitag, den 29. November 1907. Abends 6 Uhr. 
Dienstag, den 3. Dezember 1907. 
Freitag, den 6. Dezember 1907. (Wenn der Gemeinderat 
die Entscheidungen Z. 4 früher eröffnet, entsprechend 
früher.) 
Samstag, den 7. Dezember 1907. 
Freitag, den 13. Dezember 1907. 
Samstag den 14. Dezember 1907. 
Montag, den 16. Dezember 1907. 
So rasch als möglich nach der Feststellung.
	        
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