Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Anlage 3 zu § 99. 
II. durch Dritte. 
Bberamt 
Gemeinde 
Sich anzeissleikung. Arkunde. 
Nachdem 
durch 
vom 
zum 
bestellt worden ist, i# in welcher Eigenschaft derselbe 
für alle Ansprüche dl ...welche aus seinen Handlungen oder Unterlassungen in diesem 
seinem Dienstverhältnis an Kapital und Zinsen, sowie an gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Ermittlung 
des Schadens und Geltendmachung des Anspruchs erwachsen, 
eine Sicherheit vvo — mit Worten. . 
leisten soll, so verpfände ich für denselben folgende in meinem Eigentum stehende Wertpapiere — — Sperlasenschine — 
nebst d den zugehörigen Zuns- und Eerneuerungsscheinen. 
*e übergebe mit gegenwärtiger urkunde die vorbezeichneten auf meinen Namen ungeschriebenen Wertpapiere — 
Sparkassenscheine —, auf welchen von ren Vormerkung über die Umschreibung auf meinen Namen 
und über die Zurückgabe der Zinsscheine gemacht ist, nebst dem Nachweise über die b5bit voon der 
Verpfändung gemachte Anzeige mit der Wirkung, daß, nachdem die Ansprüche der .. . aus der Verwaltung 
des genannten Beamten in vollstreckbarer Weise gegen denselben festgestellt sein werden, die die Vollstreckung betreibende 
Behörde oder die von der letzteren beauftragte Behörde berechtigt sein soll, behufs Befriedigung d. . . . für — 
Ansprüche die Wertpapiere öffentlich versteigern, oder, wenn dieselben einen Börsen- oder Marktpreis haben, deren Verkauf 
durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte 
Person zum laufenden Preise bewirken zu lassen, soweit die Wertpapiere in Urkunden über Einlagen in eine Sparkasse 
bestehen, diese Einlagen zu erheben, und zu diesem Zweck die Löschung der Umschreibung auf meinen Namen zu veranlassen, 
oder zutreffendenfalls die Wertpapiere bei dem Schuldner zur Einlösung zu bringen. 
-.. den 19 
In Kraft meiner Unterschrift 
Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift beglaubigt 
v, den 19 Geprüft und anerkannt 
., den 19 
Gemeinderat 
21
	        
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