Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

Anlage 5 zu § 100. 
II. durch Dritte. 
Vberamt 
Gemeinde 
Sicherheitsleistungs-Urkunde. 
Nachdem 
burch 
»om. 
«um 
Jestelltwordenist,inwelcherEigenschaft derselbe 
furalleAnsptüche... ...,welcheausfemenhandlungenoder-Unterlassungenm 
diesem seinem Dienstverhältnis an Kapital und Zinsen, sowie an gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der 
Ermittlung des Schadens und Geltendmachung des Anspruchs erwachsen, 
rine Sicherheit von.. . . AM mit Worten.. . . .. . . . leisten soll, so verpfände 
ich folgende mir als Gläubiger zustehende und in das Schuldbuchd .eingetragene Forderung 
Ich übergebe mit gegenwärtiger Urkunde die Benachrichtigung über die Eintragung der Forderung in das Schuldbuch 
und über die Vormerkung dieser Verpfändung in demselben mit der Wirkung, daß, nachdem die Ansprüche der 
aus der Verwaltung des genannten Beamten in vollstreckbarer Weise gegen denselben festgestellt sein werden, die die Vol= 
streckung betreibende Behörde oder die von der letzteren beauftragte Behörde berechtigt sein soll, behufs Befriedigung 
seine 
dd für ihre Ansprüche die gänzliche oder teilweise Löschung der eingetragenen Forderung und 
Ausreichung der entsprechenden Schuldverschreibungen zu veranlassen und den Verkauf der letzteren durch einen zu solchen 
Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden 
Preise bewirken zu lassen. 
  
·v den 19 
In Kraft meiner Unterschrift 
Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift beglaubigt 
". den 19 
Geprüft und anerkannt 
". den 19 
Gemeinderat
	        
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