Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Der gegenwärtige Voranschlag wird heute beraten und festgestellt. Es wird weiter beschlossen: 
I 
1. Die Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von 
zu den staatlichen Einheitssätzen zu erheben; 
2. als Gemeindeumlage auf Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe 
der Ertragskataster festzusetzen. 
Anterschrift der Gemeindekollegien 
oder 
Auszug aus dem GemeinderatsprotokKoll.
	        
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